Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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14.07.2003

EU-Kommission hat sich entschieden: Embryonen-Toetungen sollen finanziert werden

Bruessel (ALfA). Die EU-Kommission will die Forschung an embryonalen Stammzellen mit einer Milliardensumme foerdern. Das berichten unter anderem die "Sueddeutsche Zeitung", "Die Welt", die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" sowie die "Financial Times Deutschland" (Ausgaben vom 10. Juli). Wie die EU-Kommission am 9. Juli beschlossen hat, sollen Forschungsvorhaben aus Steuergeldern der EU-Mitgliedstaaten finanziert werden koennen, bei denen nicht mehr benoetigte Embryonen aus kuenstlichen Befruchtungen, die vor dem 27. Juni 2002 eingefroren wurden, zu Forschungszwecken zerstoert werden, um aus ihnen Stammzellen zu gewinnen.

Diese Regelung soll nach Willen der Kommission an einige Auflagen gebunden werden. So ist eine Genehmigung nur moeglich, wenn es keine Alternative zur Gewinnung von Stammzellen gibt. Ausserdem muesse eine Erlaubnis der Eltern des Embryos eingeholt werden. Nach Schaetzungen in Bruessel befinden sich derzeit hunderttausende von Embryonen eingefroren in den Labors von Medizinern und Wissenschaftlern.

Anders als die deutsche Stichtagregelung bezieht sich der Kommissionsvorschlag auf Embryonen, nicht auf Stammzellen bereits getoeteter Embryonen. Der Vorschlag der EU-Kommission ermoeglicht es also, die vor dem 27. Juni 2002 eingefrorenen Embryonen auch heute noch zu Forschungszwecken zu toeten. In Deutschland darf nur an Stammzelllinien geforscht werden, die schon vor dem 1. Januar 2002 existiert haben.

Die 15 EU-Mitgliedsstaaten sind in der Frage der Embryonenforschung gespalten. In fuenf Laendern duerfen Stammzellen aus Embryonen gewonnen werden, die nach einer kuenstlichen Befruchtung nicht mehr benoetigt werden. Das Verfahren erlauben Finnland, Griechenland, Grossbritannien, die Niederlande und Schweden. Sechs Laender verbieten diese Forschung mit ueberzaehligen Embryonen ausdruecklich: Ausser Deutschland sind das Oesterreich, Daenemark, Frankreich, Irland und Spanien. In Belgien, Italien, Luxemburg und Portugal gibt es noch keine spezifischen Vorschriften zur Embryonen- und Stammzellforschung, die parlamentarische Diskussion ist allerdings in vollem Gang.

Der Vorschlag von Forschungskommissar Busquin, der auch in der Kommission lange und heftig diskutiert wurde, wird als naechstes dem Parlament vorgelegt, das allerdings in dieser Entscheidung nur beratend taetig ist. Das letzte Wort haben die EU-Regierungen, die bis zum Jahresende entscheiden sollen.

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