Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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02.06.2003

Weil sie die Möglichkeit der straflosen Abtreibung nicht nutzte: Haftstrafe von drei Jahre und neun Monaten

Karlsruhe (ALfA). Das Karlsruher Landgericht hat eine 30-jaehrige Rumaenin zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, weil sie ihr Baby nach der Geburt getoetet hatte. Das berichten die "Stuttgarter Nachrichten" (Ausgabe vom 27. Mai). Die Mutter eines siebenjaehrigen Jungen habe die Schwangerschaft verheimlicht und sei von einer Fruehgeburt im siebten Monat ueberrascht worden. Auf der Toilette habe sie einen Jungen zur Welt gebracht, den sie offenbar in Panik erstickte. Den leblosen Koerper habe sie in einer Plastiktuete verpackt tagelang im Schrank ihres Zimmers versteckt.

Gutachter haetten ihr im Prozess verminderte Schuldfaehigkeit zum Zeitpunkt der Tat bescheinigt, so die Zeitung. In seinem Plaedoyer habe der Anwalt darauf hingewiesen, die vorzeitige Geburt habe die in einer finanziellen Notlage lebende Frau in eine Ausnahmesituation gebracht. Das Gericht wertete diese Umstaende nur bedingt strafmildernd. Fuer die Frau habe keine "Zwangslage" bestanden. Es habe die Moeglichkeit einer Abtreibung gegeben.

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