Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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28.05.2003

Zehn Jahre belegen: Der § 218 gehört endlich reformiert

Am 16. Juni 2003 sind es zehn Jahre, dass die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts im Zweiten Abtreibungsurteil des Bundesverfassungsgerichts in Kraft trat, das zur geltenden Regelung von Abtreibungen geführt hat. Aus diesem Anlass erklärt die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL) Dr. med. Claudia Kaminski:

Das sogenannte "Beratungsschutzkonzept" ist gescheitert. Das den derzeit geltenden rechtlichen Regelungen der Abtreibung zugrunde liegende Konzept hat kein einziges der mit ihm gemachten Versprechen erfüllt. Weder ist die Zahl der Abtreibungen spürbar zurückgegangen, noch hat die juristische Konstruktion "rechtswidrig", aber unter Auflagen "straffrei" die gewünschte Wirkung gezeigt. In Teilen der Bevölkerung ist inzwischen gar von einem "Recht auf Abtreibung" die Rede. Die grausame Praxis von Spätabtreibungen und die sogenannte "Kind als Schaden"-Rechtsprechung machen das Scheitern der geltenden gesetzlichen Bestimmungen überdeutlich.

Gleichwohl weigert sich der Gesetzgeber bislang der ihm vom BVG zur Auflage gemachten Nachbesserungspflicht nachzukommen. Der damals unter den Parteien erreichte Konsens wird wie eine "heilige Kuh" behandelt, an der offensichtlich nicht gerührt werden soll. Diese künstliche Ruhe ist jedoch eine Friedhofsruhe, die jedes Jahr hunderttausende unschuldige Menschen in Deutschland das Leben kostet und die Art. 1 bis 3 unserer Verfassung als "pure Lyrik" verhöhnt.

Der BVL fordert daher alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien auf, diesen unwürdigen Zustand zu beenden und der Wirklichkeit endlich ins Gesicht zu sehen: Die jetzigen gesetzlichen Regelungen sind ungeeignet, Leib und Leben unschuldiger und wehrloser Menschen zu schützen und gehören daher reformiert.

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