Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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02.06.2003

Aerztetag will Palliativmedizin und Schmerztherapie foerdern

Koeln (ALfA). Der 106. Deutsche Aerztetag hat darauf hingewiesen, dass auch unheilbar kranke Menschen ihr Leben bis zuletzt als lebenswert empfinden, wenn sie professionell betreut werden, Zuwendung erfahren und nicht alleine gelassen werden. In einer Mitteilung an die Presse heisst es, durch eine gute Kontrolle der koerperlichen Symptome wuerden viele Menschen in einer ausweglosen Lage neuen Lebensmut und die Kraft zum Weiterleben fassen.

Unter dem Eindruck der Euthanasie-Gesetzgebung in den Niederlanden und Belgien sprachen sich die Aerzte dafuer aus, die Palliativmedizin und Schmerztherapie zu foerdern und zu staerken. Zudem bekraeftigten sie ihre Ablehnung der aktiven Sterbehilfe und Hilfe zur Selbsttoetung, die sie als unethisch und unaerztlich betrachten. In ihrer Rede machte Dr. Ursula Auerswald, Vizepraesidentin der Bundesaerztekammer, darauf aufmerksam, dass es in Deutschland sowohl in der Bevoelkerung als auch innerhalb der Aerzteschaft eine Tendenz gebe, aktiver Sterbehilfe zuzustimmen. "Studien belegen, dass dies haeufig aus Unkenntnis ueber die Moeglichkeiten der Palliativmedizin erfolgt", so Auerswald.

Der Aerztetag kritisierte, dass das neue Verguetungssystem in den Krankenhaeusern nach diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) die Palliativmedizin nicht sachgerecht abbilden koenne und den Betrieb von Palliativstationen gefaehrde. Um die hohe Versorgungsqualitaet Schwerkranker und Sterbender zu erhalten, forderte der Aerztetag, die DRG-Systematik fuer den stationaeren Bereich zu aendern oder eine Sonderregelung fuer die adaequate Finanzierung der Palliativmedizin am Krankenhaus zu finden. "Die Behandlung und Betreuung von todkranken Menschen muss frei sein von oekonomischen Erwaegungen. Dies Menschen brauchen unser ganzes aerztliches Koennen, unsere Zuwendung und Mitmenschlichkeit", erklaerte Frau Auerswald. Daneben fordern die Aerztevertreter auch die Anerkennung der Palliativmedizin als Querschnittsbereich in der Approbationsordnung und moegliches Wahlfach fuer die Zulassung zur aerztlichen Pruefung.

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