Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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02.06.2003

Albin Eser fuer Ausnahmen vom Verbot der Toetung auf Verlangen

Karlsruhe (ALfA). Fuer eine Liberalisierung der Sterbehilfe hat sich der Freiburger Rechtsprofessor Albin Eser ausgesprochen. Das meldet die "Deutsche Presse Agentur" (dpa) (23. Mai). Zwar solle die "Toetung auf Verlangen" grundsaetzlich rechtswidrig bleiben, habe der Direktor des Max-Planck-Instituts fuer auslaendisches und internationales Strafrecht bei den "Karlsruher Verfassungsgespraechen" im Bundesverfassungsgericht erklaert. Er plaediere aber dafuer, unter bestimmten Voraussetzungen von einer Bestrafung abzusehen. Bisher sieht das Strafgesetzbuch fuer Toetung auf Verlangen bis zu fuenf Jahren Haft vor.

Laut dpa lehne dagegen Bischoefin Maria Jepsen von der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche jede Form aktiver Sterbehilfe ab. "Ich denke, wir haben nicht das Recht, einem Menschen den Odem Gottes zu nehmen", so die Bischoefin bei der Podiumsdiskussion. Stattdessen muesse die Sterbebegleitung verbessert werden.

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