Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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22.04.2003

Cross-over?: Lebendspenden sorgen erneut fuer Diskussion

Goettingen (ALfA). Organtransplantationen zwischen Lebenden sollten nicht laenger auf Spenderorgane von nahen Verwandten oder von Menschen beschraenkt sein, die dem Empfaenger besonders nahestehen. Das hat der Vorsitzende der Staendigen Kommission Organtransplantation bei der Bundesaerztekammer, der Goettinger Jurist Hans-Ludwig Schreiber, im Gespraech mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Ausgabe vom 16. April) gefordert. Allerdings sei dies seine persoenliche Ansicht, nicht die Ansicht der Kommission.

Derzeit darf ein Spenderorgan von einem Lebenden nur dann entnommen werden, wenn Spender und Empfaenger eng verwandt sind oder sich nahestehen, wenn die Spende freiwillig geleistet wird und eine Kommerzialisierung ausgeschlossen werden kann. Schreiber bezweifele, so die Zeitung, ob Spender und Empfaenger verwandt oder wahlverwandt seien muessten, um die Freiwilligkeit und die Nichtkommerzialisierung der Spende zu wahren. Es sei ausserdem nicht davon auszugehen, ob Spenden innerhalb der Familie immer freiwillig gewaehrt wuerden. Die Empoerung, die eine Diskussion ueber die "Cross-over-Spende" hervorrufe, koenne er nicht verstehen. Man muesse darueber nachdenken, eine Lebendspende an einen Spenderpool geben zu duerfen, der die Organe wie Leichenspenden nach bestimmten Kriterien frei von jeder Kommerzialisierung verteile.

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