Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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10.03.2003

Bulmahn haelt totales Klonverbot fuer verfrueht: Hueppe startet Anfrage an Regierung

Berlin (ALfA). Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) haelt die Forderung nach einem weltweiten Verbot des therapeutischen Klonens fuer verfrueht. "Wir duerfen die Tuer fuer die biomedizinische Forschung nicht voellig zuschlagen", sagte die Ministerin der "Suedwest Presse" (Ausgabe vom 27.02.). So lange man nicht wisse, zu welchen Ergebnissen die Forschung mit embryonalen und adulten Stammzellen fuehre, koenne man auf internationaler Ebene zum therapeutischen Klonen keine endgueltige Entscheidung treffen, sagte die Ministerin der Zeitung.

Auch der Wissenschaftliche Vorstand des Max-Delbrueck-Centrum fuer Molekulare Medizin in Berlin, Detlev Ganten, hat sich fuer das Klonen zu Forschungszwecken ausgesprochen. In einem Beitrag fuer die "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Ausgabe vom 24.02) schlug Ganten vor das umstrittene "therapeutische Klonen" einfach "in gezielte Zellvermehrung" umzubenennen.

Vergangene Woche hatte sich der Bundestag fuer ein weltweites und umfassendes Klonverbot menschlicher Embryonen ausgesprochen. Bulmahn ist bereits die zweite Ministerin im Kabinett Schroeder, die sich ablehnend gegenueber dem Parlamentsbeschluss geaeussert hat. Zuvor hatte sich bereits Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ihre Zweifel angemeldet und gesagt: "Wir bekommen keine weltweite Initiative hin, wenn wir beides verbieten wollen" In anderen europaeischen Laendern wie etwa Grossbritannien sei therapeutisches Klonen schliesslich erlaubt.

In Deutschland ist sowohl das "therapeutische Klonen" eines Menschen zum Zwecke der Gewinnung embryonaler Stammzellen fuer die Forschung als auch das "reproduktive Klonen" zum Zwecke der Geburt eines Menschen verboten. Die Bundesregierung wurde vom Parlament aufgefordert, sich bei den bevorstehenden internationalen Verhandlungen fuer ein weltweites totales Verbot des Klonens einzusetzen.

Dass sich Forschungsministerin ueber die gerade erst vom Bundestag bekraeftigte Ablehnung jeden Klonens menschlicher Embryonen hinwegsetze, sei "eine unerhoerte Missachtung des Parlaments", kritisierte der CDU-Politiker Hubert Hueppe. Der stellvertetende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" sagte, in dem Zeitungs-Interview bringe Bulmahn ihre Ueberzeugung zum Ausdruck, das Klonen menschlicher Embryonen stelle nur dann "Missbrauch" dar, wenn es sich um sogenanntes reproduktives Klonen mit dem Ziel einer Klongeburt handele. Dagegen haette der Bundestag vor einer Woche mit ueberwaeltigender Mehrheit einem interfraktionellen Antrag von CDU/CSU, SPD und Gruenen zugestimmt, der das Klonen menschlicher Embryonen unabhaengig vom damit verfolgten Zweck fuer unvereinbar mit der Menschenwuerde erklaert. Dieser Beschluss habe die geltende deutsche Rechtslage des Embryonenschutzgesetzes ausdrucksvoll bekraeftigt. Hueppe kritisiert: "Frau Bulmahn hatte es ebenso wie Gesundheitsministerin Schmidt und Bundeskanzler Schroeder nicht fuer noetig gehalten, an dieser Bundestagsdebatte zur Bioethik teilzunehmen. Schroeder, Bulmahn und Schmidt haben auch weder an der Abstimmung teilgenommen, noch eine Erklaerung dazu zu Protokoll gegeben. Ihre Auffassungen zum Klonen lassen sie das Parlament stattdessen ueber die Presse erfahren.

Am 23. Januar hat Bundeskanzler Gerhard Schroeder erklaert, man muesse diskutieren, das "therapeutische Klonen" von einem Klonverbot auszunehmen. Es geht nicht an, dass die Bundesregierung gegenueber dem gewaehlten Parlament jede klare Positionierung schuldig bleibt, waehrend Mitglieder der Bundesregierung ueber die Presse das Klonen menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken befuerworten, sagte Hueppe. Daher habe er nun eine parlamentarische Frage an die Bundesregierung gerichtet: In ihr fragt der CDU-Politiker die Bundesregierung: "Teilt die Bundesregierung die von der Bundesministerin fuer Bildung und Forschung in einem Interview (Suedwest Presse Ulm vom 27.02.2003) zum Ausdruck gebrachte Ueberzeugung bezueglich des sogenannten therapeutischen Klonens, sie wolle die Chancen der modernen Biomedizin nutzen und das Klonen menschlicher Embryonen stelle nur dann "Missbrauch" dar, wenn es sich um sogenanntes "reproduktives Klonen" handele, und erwaegt die Bundesregierung eine dieser Position entsprechende Aenderung des Embryonenschutzgesetzes, um zukuenftig das Klonen menschlicher Embryonen zu Forschungs-, diagnostischen und therapeutischen Zwecken in Deutschland zu ermoeglichen?"

Die Anfrage muss von der Bundesregierung binnen einer Woche beantwortet werden.

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