Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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17.02.2003

Gerichtshof fuer Menschenrechte entscheidet: Anonyme Geburten bleiben rechtens

Strassburg (ALfA). Frankreich verstoesst nicht gegen geltendes Recht, indem es anonyme Geburten zulaesst. Das hat laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Ausgabe vom 14.02.) der Europaeische Gerichtshof fuer Menschenrechte in Strassburg am Donnerstag entschieden.

Geklagt hatte eine 37-jaehrige Franzoesin, die Einsicht in ihre Geburtsakten bekommen wollte, um die Identitaet ihrer leiblichen Mutter zu erfahren. Wie die Zeitung schreibt, wiesen die Richter die Klage mit der Begruendung zurueck, es gebe kein Grundrecht auf Auskunft ueber die Geburt.

Wie die Zeitung weiter schreibt, koennte das Strassburger Urteil auch Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung zu "Babyklappen" haben. Ein Kind an einer "Babyklappe" abzugeben, wo die Neugeborenen rasch versorgt wuerden, werde derzeit strafrechtlich nicht verfolgt, doch stehe ein gesetzliche Regelung noch aus.

Ein entsprechende Bundesratsinitiative war im Juni vergangenen Jahres gescheitert. Kritiker hatten - wie die Klaegerin in Strassburg - eingewandt, anonyme Geburten und Babyklappen verstiessen gegen das in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verankerte Grundrecht, die eigene Herkunft zu kennen.

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