Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht

25.01.2003

Falsch geknöpft

Zur Entscheidung des Nationalen Ethikrates zur Zulassung der Präimplantationsdiagnostik

Der Vorsitzende des Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen, Hartmut Steeb, Stuttgart, zur Entscheidung des Nationalen Ethikrates:

Zur Entscheidung des Nationalen Ethikrates zur bedingten Freigabe der Präimplantationsdiagnostik äußert sich der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz:

Mit Mehrheit haben sich die Mitglieder für die begrenzte Freigabe der bisher in Deutschland verbotenen Präimplantationsdiagnostik ausgesprochen. Es ist nicht überraschend, weil die Mitglieder ja handverlesen von jener Bundesregierung berufen wurden, die von den anscheinend so unabhängigen Fachleuten wissenschaftlich begründete Schützenhilfe wollten. Denn – und daran muss man erinnern – die Mitglieder der Bundesregierung wollten dieses Ergebnis, weshalb auch das Lob aus Ministerrinnenmunde keine Stunde auf sich warten lies.

Aus meiner Sicht ist die Schlüsselerkenntnis, weshalb so entschieden wurde, ganz am Ende des Dokumentes zu lesen. Dort stellt die Mehrheitsmeinung fest, dass es in unserer pluralen Gesellschaft „nur wenige allseits akzeptierte Festschreibungen“ und „kein einheitliches Menschenbild“ gäbe. Deshalb könne etwa das christliche Menschenbild nicht verbindlich für alle gemacht werden. Hier findet die kürzlich vom Generalsekretär der SPD angekündigte gesellschaftliche Revolution statt. Denn das Grundgesetz, die Verfassung unseres Staates, kennt die Voraussetzungen der christlich verstandenen Verantwortung vor Gott. Den Grundwerten liegt das biblisch-christliche Verständnis vom Menschen zugrunde. Wer dies verkennt, weil er offenbar diese Vorgabe nicht akzeptiert, der knöpft das Hemd des Rechtsstaates von allem Anfang an falsch zu.

Indes, das verabschiedete Dokument des Nationalen Ethikrates enthält auf seinen 81 Seiten trotzdem manche beachtenswerten Details, Aussagen und Argumente. Wer es liest und studiert wird sich am Ende noch mehr über die Mehrheitsentscheidung wundern.

Die Präimplantationsdiagnostik zielt auf die Selektion von Menschen.
„Zentrales Charakteristikum der PID ist, dass Embryonen extrakorporal unter Vorbehalt erzeugt und nur diejenigen zur Etablierung einer Schwangerschaft verwendet werden, die in der genetischen Untersuchung keine Auffälligkeit zeigen; Embryonen mit zweifelhaftem oder auffälligen Befund werden verworfen.“ Weil dem so ist, wäre die Zulassung dieser Methode zur Früherkennung von Krankheiten mit dem Ziel der Selektion, der Verwerfung möglicherweise behinderten menschlichen Lebens, eine grobe Missachtung der Verfassung unseres Landes in der es u.a. heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. „Jeder hat das Recht auf Leben.“ „Behinderte sind gleichberechtigt.“ Um dies vor Augen zu führen, gibt die Dokumentation einige wichtige Details preis, die bislang nicht sehr bekannt sind, aber um einer sachlichen Auseinandersetzung willen ins Licht der Öffentlichkeit gestellt werden müssen, wie z.B.:

1. Die außerordentliche Fehleinschätzung der Möglichkeiten künstlicher Befruchtungen und ihrer Probleme
Die Präimplantationsdiagnostik setzt die künstliche Befruchtung voraus. Weil sich aber auch bei allen wundersamen Methoden bei 30 bis 40% der Frauen dennoch der Kinderwunsch trotz mehrmaliger Versuche nicht erfüllen lässt, kann „in diesem Zusammenhang eine psychotherapeutische Behandlung indiziert sein“. Mit anderen Worten: Schon die Zulassung und Beförderung der extrakorporalen Befruchtung erweist sich für viele Frauen als Weg zur psychotherapeutischen Behandlung.

2. Die systematische massenweite Tötung ungeborener Kinder
An 1561 ungeborenen Kindern durchgeführte Präimplantationsdiagnostiken führten zu 378 Schwangerschaften und 215 Geburten. Dies heißt: Für 1 geborenes Kind müssen vor der Geburt mehr als 7 andere ihr Leben lassen.

3. Das Risiko von Fehlgeburten, Frühgeburten, Mehrlingsgeburten mit vielen Folgeproblemen
Normalerweise liegt die Häufigkeit zu Zwillingsgeburten bei ca. 1,5 %. Nach der künstlichen Befruchtung liegt die Häufigkeit bei 23% und zudem noch bei 1,6% Drillingsgeburten. Dies führt laut Bericht sehr häufig zu Überlastungen der Mütter und Eltern.
Normalerweise ist die Gefahr der Frühgeburt – vor Ende der 37. Schwangerschaftswoche - bei 7,5 % der Schwangerschaften. Bei der künstlichen Befruchtung liegt das Risiko bei 75,5 %, also über dem 10fachen.

4. Das schlechte Vorbild der pränatalen Diagnostik mit einer Missachtung des Lebensrechts ungeborener Kinder
Die Anwendungen pränataler Diagnostik haben sich in den letzten Jahren vervielfacht. Und dies, obwohl die Gefahr der bei manchen diagnostischen Verfahren dadurch ausgelöster Fehlgeburten von 1% enorm hoch ist. Dies bedeutet, dass jedes 100. Kind wegen der Untersuchungen selbst vor der Geburt stirbt. Ist das noch eine verantwortliche Gesundheitspolitik? Wenn bei Impfungen 1% Impfschäden auftreten würden, würde eine Sonderkommission eingesetzt werden und wahrscheinlich stünden die Menschen auf der Straße.
In diesem Dokument wird selbstverständlich die Erkennung einer Behinderung als Tötungsgrund angesehen. „Um zu verhindern, dass das Kind nach Durchführung des Abbruchs lebt, wird bei derartigen Spätabbrüchen zuvor meist ein Fetozid durchgeführt.“ Sprich: Kinder werden durch eine gezielte Tötungsspritze ins Herz vor der Abtreibung getötet, damit sie nicht „aus Versehen“ die Abtreibung überleben.
Die pränatale Diagnostik wird in vielen Fällen als „Ausgangspunkt für einen Schwangerschaftsabbruch“ angesehen.

Damit wird erstmals hoch offiziell dokumentiert, dass schon die mit der pränatalen Diagnostik verbundenen Praxis der in unserem Land in tausenden Fällen den Vorgaben der Verfassung widerspricht. Auf diesem eklatanten Missbrauch der Verfassung will der Nationale Ethikrat weiter aufbauen. Vielleicht ist es noch als glücklich zu bezeichnen, dass der Nationale Ethikrat ohnehin keinerlei demokratische Legitimation besitzt. So bleibt die gewisse Hoffnung, dass die gewählten Bundestagsabgeordneten, die unserem Grundgesetz verpflichtet sind, diesen Vorschlag nicht akzeptieren und sich von diesem Rat nicht verführen lassen. Auch wenn dem Deutschen Bundestag noch der Weg zur radikalen Umkehr in den Fragen menschlichen Lebensrechtes fehlt: Er kann nicht darauf verpflichtet werden, jetzt auch noch den eingeschlagenen Irrweg weiter zu gehen.

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht


Die Meldungen sind teilweise Pressemitteilungen und Newslettern von Partnerorganisationen entnommen. Das Meldungs-Datum bezeichnet den Tag der Aufnahme auf diese Webseite.