Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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24.01.2003

CDL: Verbot der PID muß bestehen bleiben

Nationaler Ethikrat stempelt Embryonen durch Genqualitätscheck zur “Sache“ ab

Als “wenig“ überraschend, sondern vielmehr erwartungs- und auftragsgemäß bezeichnete die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, die Empfehlung des sog. Nationalen Ethikrates, Präimplantationsdiagnostik (PID) zu zulassen.

Löhr warnte prinzipiell vor einer Zulassung der PID, weil dies, nach allen Erfahrungen in den wenigen bereits PID-praktizierenden Ländern, zur Tötung zahlreicher auf Probe erzeugter Embryonen führen würde. Das Lebensrecht Ungeborener würde mit Zulassung der PID immer weiteren Kreisen zur Fremdbestimmung preisgegeben. “Es ist sicher nicht begrüßenswert, daß man in Deutschland wieder anfängt, das Lebensrecht, den Schutz und die Würde menschlicher Lebewesen in die ethische oder medizinische Beurteilung einiger Menschen zu stellen. Die PID hat sich schon in einigen Ländern als „ethische Wanderdüne“ erwiesen“. Sie verwies darauf, daß die Mehrzahl der Fachgremien, die sich nicht des Segens des Bundeskanzlers erfreuen, eindeutig gegen die Zulassung der PID votierten: u.a. die bisherige Bundestagsenquêtekommission "Recht und Ethik der modernen Medizin", die Bundesärztekammer, die den Großteil der deutschen Ärzteschaft vertritt, sämtliche Behindertenverbände, die beiden großen Kirchen und zahlreiche Wissenschaftler aus Recht, Medizin und Ethik.

„PID bedeutet nichts anderes als eine Einteilung in lebenswertes und lebensunwertes Leben. Diese Einordnung von Embryonen mit angenommenen Krankheiten/Defekten als lebensunwert ist auch ein Angriff auf Menschen mit Behinderungen“ so die CDU-Politikerin. Löhr befürchtet, daß es der Gesellschaft künftig nicht gelingen werde einerseits pränatale Embryonen-Selektion zu betreiben und gleichzeitig Behinderten (postnatale) Solidarität zu garantieren. “Niemand darf einem anderen Menschen aufgrund seiner Erbanlage das Recht auf Leben verweigern. PID ist eben kein “Test“, sondern die brutale Entscheidung, ob dieser neue Mensch leben darf oder nicht“.

Löhr rief die Parlamentarier auf, sich bei ihrer anstehenden Entscheidung über eine Zulassung von PID nicht an der Empfehlung des sog. Nationalen Ethikrates zu orientieren, sondern am geltenden Verfassungsrecht. Aktuelle große Meinungsumfragen belegten, daß die überwiegende Mehrheit der Deutschen vom Beginn des menschlichen Lebens im Moment der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle überzeugt sei. Auch dies sollten die Volksvertreter bedenken.

“Die Behauptung des Nationalen Ethikrates, es handele sich ja “nur“ um eine begrenzte Zulassung ist unehrlich und verschleiert die Rechtslage“ sagte Löhr. Bisher ist jeder menschliche Embryo nach geltendem deutschen Recht zur Einsetzung in die Gebärmutter vorgesehen, zukünftig sollte dies nach der neuen Empfehlung des Kanzlergremiums nur für “gesunde“ Embryonen gelten. Es sei zudem geradezu bezeichnend, wenn der kanzlerberufene Ethikrat zu seiner Empfehlung keine Liste von Kriterien vorlege, die die Unterscheidung zwischen “gesunden und kranken“ Embryonen festlege. “Welche Erbkrankheiten bzw. Veranlagungen sollen denn als selektionsrelevant betrachtet werden und welche nicht? Wer darf künftig nach Genqualitätscheck noch weiter leben und wer wird “entsorgt“? Es sei nicht verwunderlich, daß den Nationalen Ethikrat hier der Mut zur Konfrontation verlassen habe.

CDL ist eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU mit zahlreichen Mandatsträgern.

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