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30.09.2002
1. Oktober, Fristen-"Lösung": Nationaler Trauertag
Gefährlich ist nicht das Unrecht,
sondern wenn wir dazu schweigen.
Albert Einstein
Teils mit Genugtuung und Gleichgültigkeit, teils mit Betroffenheit und Schmerz nimmt das Schweizer Volk Abschied vom
Schutz des ungeborenen Kindes
der nach langem Kampf und schwerer Krankheit am 2. Juni 2002 durch Mehrheitsentscheid von uns gegangen ist. Aktive Sterbehilfe leisteten die meisten Parteien, zahlreiche Kirchen und Verbände, Theologen, Mediziner, Ethiker, Bundes-
rätInnen.
In stiller Trauer:
Frauen im Schwangerschaftskonflikt, denen als einziger Ausweg die Abtreibung angepriesen wird, und die damit keine wirkliche Hilfe erfahren, sondern allein gelassen werden
Väter, die ihr ungeborenes Kind gegen den Willen der Mutter weder schützen noch behalten können
Mütter behinderter Kinder, die fortan das Austragen ihres Kindes rechtfertigen
müssen und unter zunehmenden Druck pränataler selektiver Untersuchungen
geraten.
Tausende ungeborene Kinder, die aufgrund menschlicher Willkür nicht leben dürfen, sondern im reichsten Land der Welt dem Wohlstand und der individuellen Beliebigkeit geopfert werden
Ältere, gebrechliche Menschen, die auch nicht mehr lange mit der Respektierung
ihres Lebensrechts rechnen dürfen.
Die Bestattung wurde vom Schweizerischen Bundesrat übereilig auf den
1. Oktober 2002 angesetzt. Trauergottesdienste finden keine statt. Anstelle von
Blumenspenden setze man die Fahnen auf Halbmast und gedenke der
Stiftung SHMK (Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind), Postfach, 4011 Basel,
PC 49-3789-6.
PS: Es besteht die Möglichkeit, sich ins offizielle Trauerbuch einzutragen unter www.mamma.ch. Die Trauergäste sind gebeten, sich kurz zu fassen und sich dabei der Schwere des Anlasses für unser ganzes Land und unsere zukünftigen verlorenen Generationen bewusst zu sein.
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