Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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18.12.2021

30 Jahre Rosenheimer Erklärung: Ein Dammbruch?

Eine Einordnung von Andreas Späth

(Idea/Kommentar) Vor 30 Jahren verabschiedete die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern die sogenannte Rosenheimer Erklärung. Als erste Synode in der EKD forderte sie darin, die Bestimmungen zur Abtreibung nicht mehr im Strafgesetzbuch zu verankern. Der damalige Landesbischof Johannes Hanselmann (1927–1999) stimmte dem Beschluss damals nicht zu.

Wortlaut der Rosenheimer Erklärung u. a. hier: www.gemeindenetzwerk.de/?p=5280

Eine Einordnung von Andreas Späth:

Vor 30 Jahren beschloss die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) auf ihrer Tagung in Rosenheim die sogenannte Rosenheimer Erklärung zum Schutz des ungeborenen Lebens und zu Fragen des Schwangerschaftsabbruches. Ist die Erklärung ihren Ansprüchen gerecht geworden, das ungeborene Leben und die Würde der Frauen zu schützen? Die Antwort ist damals wie heute ein klares „Nein“. Denn die Tötung eines Menschen und die Belastung der Gewissen können nie echte Hilfe sein.

Worum es ging

Im Rahmen der Diskussion um die juristische Gestaltung der Abtreibungsfrage meldete sich damals die Synode der ELKB mit der sogenannten Rosenheimer Erklärung zu Wort. Mit geschickter Formulierung, rhetorischen Kniffen und einem Verfahrenstrick wurde der Text schließlich durchgesetzt. In einer auf drei Artikel aufgeteilten Abstimmung, von denen zwei für die allermeisten Synodalen weitgehend zustimmungsfähig waren, ließ sich die Mehrheit der Synodalen dazu bewegen, der Erklärung zuzustimmen.

Die Erklärung selbst ist eine Ansammlung von Richtigkeiten und doch in ihrer Konsequenz falsch. Sie ist ein Beispiel dafür, wie man durch gute Worte aus einem himmelschreienden Unrecht vermeintliches Recht machen kann.

Neben vielen Selbstverständlichkeiten – etwa, dass Abtreibung immer „Tötung menschlichen Lebens“ sei – fanden sich ungeheuerliche Sätze, die letztlich nichts anderes als eine Preisgabe des ungeborenen Kindes waren. Es begann mit der Formulierung, es handle sich um „werdendes Leben“, als ob das Kind im Mutterleib noch nicht lebe, und ging weiter über in den ungeheuerlichen Satz: „Eine Abtreibung kann in jedem Fall nur ein letzter und auch immer mit Schuld aller Beteiligten verbundener Ausweg sein, wenn die schwangere Frau sich in einer aussichtslosen Notlage befindet, die die Fortsetzung der Schwangerschaft nach bestem Willen und Prüfung des Gewissens nicht als zumutbar erscheinen läßt und die Notlage auf zumutbare Weise nicht beseitigt werden kann […].“

Dieser Satz enthält seinerseits eine Reihe Zumutungen. Welche Schuld trägt das zu tötende Kind an der Situation? Oder gilt es als unbeteiligt, weil es den Tod ja „nur“ erleidet? Dieser Absatz veranlasste den Theologieprofessor Walter Künneth (1901–1997), in einer Abhandlung den Vorwurf zu erheben, die synodale Argumentation käme „in die fatale Nähe der einstigen N.S.-Parolen [sic.] vom lebensunwerten Leben.“

Die Kirche war zutiefst gespalten

Die Wogen gingen hoch. Die Kirche war zutiefst gespalten – zumal Landesbischof Johannes Hanselmann der Erklärung die Zustimmung versagte. Hinzu kam der ökumenische Flurschaden. Kein geringerer als der Erzbischof von München und Freising, Friedrich Kardinal Wetter, schrieb in seinem Dankbrief an Künneth wörtlich: „Für die Übersendung Ihrer Stellungnahme zur ‚Rosenheimer Erklärung‘ danke ich Ihnen vielmals. Ich bin dankbar für jede evangelische Stimme, die sich gegen die Fristenlösung erhebt. Denn wenn wir im klaren Auftrag des Gottesgebotes ‚Du sollst nicht töten‘ nicht übereinstimmen, können wir die Ökumene vergessen.“ Nachdem die Erklärung für erhebliche Unruhe gesorgt hatte, schwärmten bei der nächsten Synodaltagung in Ansbach die Synodalen in die umliegenden protestierenden Gemeinden aus, um die Lage zu beruhigen.

Auch in meiner Gemeinde erschienen zwei Synodale. Damals erklärte ich in der Diskussion, dass diese Erklärung ein Dammbruch sei, der das Leben der Kinder preisgegeben habe und dass bald auch der Lebensschutz für Alte und Kranke fallen würde.

30 Jahre später: Wie die Diakonie um Spenden wirbt

In diesem Jahr gab es in Bayern mehrere fatale Spätwirkungen dieses Ereignisses, das meines Wissens erstmalig in der Kirchengeschichte die Tötung von Menschen außerhalb von Kriegshandlungen und der Justiz legitimierte – und damit den der Kirche gedanklich bisher versperrten Weg frei machte, über menschliches Leben zu verfügen:

Die Pfarrämter in Bayern erhielten vom Diakonischen Werk Bayern eine Werbebroschüre[1] zu ihrer Frühjahrssammlung 2021 mit dem Titel „Schwanger – und jetzt?“. Dieser Flyer warb dringend um Spenden, indem er die Arbeit der Diakonie im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung mit folgendem Fallbeispiel darstellte:

„Martina (36) ist eine erfolgreiche Geschäftsfrau und schon fast ein Workaholic. Mit der (ungewollten) Schwangerschaft und dem Gedanken, ein Kind großzuziehen, kann sie sich nicht anfreunden. Ihr Entschluss, das Kind nicht auszutragen, steht bereits fest. Sie kommt in die Schwangerschaftsberatung, um sich über den Ablauf und die Kosten eines Abbruchs zu informieren und die notwendige Beratungsbescheinigung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz zu erhalten.“

In der ganzen Broschüre gibt es kein Wort über den kirchlichen Auftrag. Kein Wort über die Gesetzeslage, die – zwar ergebnisoffen – eine Beratung zum Leben hin sein soll. Stattdessen ist von „werdenden Müttern“ und „werdenden Menschen“ die Rede. Die Frau wird also erst Mutter, das Kind erst Mensch mit der Geburt? Nur wenige Zeilen später heißt es: „Helfen Sie uns mit einer Spende, dass dieses wichtige Angebot erhalten bleibt. Vielen Dank!“ Allein der hier erweckte Eindruck, das Diakonische Werk verteile mehr oder weniger auf Zuruf Beratungsscheine, und das Fehlen jeglichen christlichen Bezuges sind unsäglich.

Assistierter Suizid wird neu bewertet

30 Jahre nach der „Rosenheimer Erklärung“ wird auch der assistierte Suizid kirchlich neu bewertet. Zwei Theologieprofessoren und der Chef des Diakonischen Werkes Deutschland veröffentlichten Anfang des Jahres einen Beitrag in der FAZ, in dem sie sich mit atemberaubender Offenheit als Theologen zum assistierten Suizid bekannten. Als die Kritik aufbrandete, sekundierte der Vorstandsvorsitzende von „Diakoneo“ (Neuendettelsau), Pfarrer Mathias Hartmann, in einem Interview. In dem in beiden bayerischen Evangelischen Sonntagsblättern veröffentlichten Interview war zu lesen, wie er das geforderte Angebot assistierten Suizids in diakonischen Einrichtungen verteidigte. Es gebe in der Bevölkerung einen Bewusstseinswandel. Dem müsse sich Kirche und Diakonie stellen. Der fragende Einwand des Interviewers nach der Geschichte der Diakonie in der NS-Zeit wurde einfach von Tisch gewischt. Dafür wurde die Diakonie als eine Art zivilreligiöser Dienstleister beschrieben, der sich an den Wünschen der Gesellschaft zu orientieren habe. Doch damit nicht genug, warb[2] Hartmann ziemlich unverhohlen um die Bewohner katholischer Heime, die sich wegen des dortigen Lebensschutzes anderswo „Hilfe“ suchen müssten. Dabei deutet er auch an, dass auch über assistierten Suizid bei geistig Behinderten und psychisch Kranken – unter Beachtung besonderer Sorgfalt – nachgedacht werden könnte.

Die Erklärung wurde nie zurückgenommen

Was sich vor 30 Jahren mit der „Rosenheimer Erklärung“, die noch immer nicht von der Synode zurückgenommen wurde, für ein kolossaler Dammbruch anbahnte, sehen wir dieser Tage mit eigenen Augen. Die Rosenheimer Erklärung erhielt einen Satz, der von der Unzumutbarkeit menschlichen Lebens sprach. Möglicherweise hat Papst Johannes Paul II. (1920–2005) auch an ihn gedacht, als er 1995 formulierte: „Wenn man die Dinge von diesem Gesichtspunkt her betrachtet, kann man in gewisser Hinsicht von einem Krieg der Mächtigen gegen die Schwachen sprechen: das Leben, das mehr Annahme, Liebe und Fürsorge verlangen würde, wird für nutzlos gehalten oder als eine unerträgliche Last betrachtet und daher auf vielerlei Weise abgelehnt. Wer durch seine Krankheit, durch seine Behinderung oder, noch viel einfacher, durch sein bloßes Dasein den Wohlstand oder die Lebensgewohnheiten derer infrage stellt, die günstiger dastehen, wird zunehmend als Feind angesehen, gegen den man sich verteidigen bzw. den man ausschalten muss. Auf diese Weise wird eine Art ,Verschwörung gegen das Leben‘ entfesselt. Sie involviert nicht nur die einzelnen Personen in ihren individuellen, familiären oder Gruppenbeziehungen, sondern geht darüber hinaus, um schließlich auf Weltebene den Beziehungen zwischen den Völkern und Staaten zu schaden und sie durcheinanderzubringen.“ Wer mit offenen Augen durch die Welt geht, kann sich der prophetischen Dimension dieses Wortes kaum entziehen.

Ein Zeichen der Umkehr setzen?

Wäre es nicht Zeit, ein Zeichen der Umkehr zu setzen, die Rosenheimer Erklärung zum kirchengeschichtlichen Irrtum zu erklären, und in einem feierlichen Bußgottesdienst die Verbindlichkeit des göttlichen Gebotes „Du sollst nicht töten!“ zu proklamieren? Wäre es nicht Zeit, die Verbindlichkeit des Gebotes auch am Anfang wie am Ende des Lebens zu betonen und neben Gott alle um Vergebung zu bitten, die man auf Irrwege führte? Und würde ein solcher Akt der Reue und Buße nicht auch viele Betroffene in ihren Herzen bewegen, dass sie sich der Liebe und Vergebung Jesu öffneten?


Der Autor, Andreas Späth (Sachsen bei Ansbach), ist Vorsitzender der Kirchlichen Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern (KSBB), www.ksbb-bayern.de


[1] www.idea-pressedienst.de/artikel.html?tx_news_pi1% 5Bid%5D=80319&tx_news_pi1%5BbackPid%5D=734

[2] www.idea-pressedienst.de/artikel.html?tx_news_pi1% 5Bid%5D=80625&tx_news_pi1%5BbackPid%5D=734


Quelle: IDEA-Pressedienst vom 16.12.2021, www.idea-pressedienst.de

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