Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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17.12.2021

Lebensrecht-Gruppe darf wieder vor Pro Familia Frankfurt beten

Gericht: Einschränkungen der Versammlungsfreiheit waren rechtswidrig

Frankfurt am Main (IDEA) – Die christliche Lebensrechtsbewegung „40 Tage für das Leben“ darf weiter direkt vor der Beratungsstelle von Pro Familia am Palmengarten in Frankfurt am Main Mahnwachen abhalten. Örtliche und zeitliche Einschränkungen der Stadt Frankfurt sind rechtswidrig, entschied die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main in einem am 16. Dezember veröffentlichten Urteil. Die Lebensrechtsbewegung hält zweimal im Jahr – in der Passionszeit und im Herbst – jeweils 40-tägige Mahnwachen zwischen 12 und 16 Uhr ab, um mit Gebeten und Liedern auf das Unrecht der Abtreibung aufmerksam zu machen.

Lebensrechtler durften sich nur außerhalb der Sichtweite versammeln

Die Stadt Frankfurt hatte dagegen bereits 2019 verfügt, dass sich die Lebensrechtler nur außerhalb der Sichtweite der Beratungsstelle versammeln dürfen, damit Schwangere nicht durch singende, betende oder Schockfotos tragende Demonstranten belästigt würden. Seitdem fanden die Mahnwachen an der Bockenheimer Landstraße/Ecke Beethovenstraße statt. Die Pro-Familia-Beratungsstelle liegt rund 110 Meter entfernt auf der anderen Seite der vielbefahrenen Bockenheimer Landstraße. Gegen diese Einschränkungen hatte die Lebensrechtsbewegung Widerspruch eingelegt.

Keine Einschränkungen der Versammlungsfreiheit

Wie das Verwaltungsgericht festhielt, sind die Mahnwachen durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit geschützt. Die Teilnehmer dürften daher über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung selbst bestimmen. Durch die von der Stadt Frankfurt angeordneten Einschränkungen werde in dieses Recht eingegriffen. Das Bestreben der Stadt, den Frauen in der Öffentlichkeit einen Schutzraum einzurichten und damit eine Konfrontation mit Andersdenkenden und anderen Meinungen zu verhindern, rechtfertige keinesfalls eine Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit, hielt das Gericht fest.

Zum Hintergrund: Innenminister Peter Beuth (CDU) hatte die Kommunen im August 2019 aufgefordert, Mahnwachen von Lebensrechtsgruppen nicht mehr direkt vor Beratungsstellen zuzulassen. Sie seien nur dort zu genehmigen, wo „kein Sicht- und Rufkontakt mit der Beratungsstelle besteht“.

Anwalt: Es gibt keinen „Spießrutenlauf“

Der Anwalt der Lebensrechtler, Tomislav Cunovic (Frankfurt am Main), begrüßte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA das Urteil: „Die Stadt Frankfurt hat mit ihrer Anordnung aus einer Mücke einen Elefanten gemacht.“ An den Mahnwachen nähmen maximal 15 Personen unterschiedlicher Konfessionen teil, oft seien es nur drei oder vier. Niemals hätten die Lebensrechtler die schwangeren Frauen angesprochen. Ein „Spießrutenlaufen“ für die Besucherinnen der Pro-Familia-Beratungsstelle, wie es von der Stadt Frankfurt angeführt worden sei, habe es nie gegeben. Da habe auch das Gericht festgestellt. Das Urteil (AZ: 5 K 403/21.F) ist noch nichts rechtskräftig. Nach Angaben des Gerichts kann die Stadt Frankfurt gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

ADF International: Ein positives Signal

Rechtsanwalt Felix Böllmann von ADF International (Allianz zur Verteidigung der Freiheit/Wien) begrüßte in einer Erklärung die Entscheidung des Gericht: „Menschen, die sich für den Schutz des Rechts auf Leben einsetzen, dürfen nicht daran gehindert werden, diese Freiheiten friedlich am Ort ihrer Wahl auszuüben.“ Das Urteil sei ein positives Signal. Er hoffe, dass auch andere Gerichte in ähnlichen Fällen diesem Beispiel folgten. ADF International vertritt „40 Tage für das Leben“ in einem ähnlichen Fall in Pforzheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hatte Anfang Dezember die Berufung gegen das Verbot von stillen Gebetsversammlungen in der Nähe der Pro-Familia-Beratungsstelle in Pforzheim zugelassen. Den Antrag hatte die Pforzheimer Lebensrechtlerin Pavica Vojnovic gestellt.

— IDEA Pressedienst 17.12.2021
www.idea-pressedienst.de

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