Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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07.07.2012

Ärzte für das Leben: Schwangeren-Bluttest ist illegal und zielt allein auf die Selektion behinderter Menschen

(München/PM) - „Ärzte für das Leben“ sehen sich im neuen Gutachten zur Rechtmäßigkeit des „PraenaTest“ zur Feststellung eines Down-Syndroms beim ungeborenen Kind anhand einer Blutuntersuchung der Mutter bestätigt: Dieser Test zielt allein auf die Selektion behinderter Menschen und ist illegal.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ begrüßt das Rechtsgutachten des Bonner Rechtswissenschaftlers Prof. Klaus Ferdinand Gärditz, das heute vom Beauftragen der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, veröffentlicht wurde.

Laut Gutachten verstößt der Test gegen das Medizinproduktgesetz wegen Gefährdung des ungeborenen Kindes und gegen das Gendiagnostikgesetz aufgrund der Tatsache, dass die Untersuchung keinem Heilzweck dient, da Down Syndrom keine Krankheit und somit weder heilbar noch therapierbar ist.

„Die Bedeutung dieses Gutachtens für die Rechte behinderter Menschen kann nicht überschätzt werden“ sagte heute Prof. Dr. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins, „denn dieser Test dient keinen medizinischen Zielen, sondern ist vom Wesen her auf das Aussortieren von Menschen mit Down-Syndrom gerichtet. Bei Zulassung dieses Tests ist eine Weitung der Indikation auf andere Chromosomstörungen bereits geplant, während eine schrittweise Erweiterung etwa auf Einzelgendefekte wie Mukoviszidose oder Muskeldystrophie-Duchenne in wenigen Jahren sehr wahrscheinlich ist.

In diesem Zusammenhang erscheint es zudem dringlich, aufgrund dieses Rechtsgutachtens auch die Rechtmäßigkeit anderer Arten vorgeburtlicher Diagnostik, etwa des sogenannten „Triple-Tests“ auf Down Syndrom oder der Amniocentese und der Chorionzottenbiopsie zu prüfen.“


Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie Spenden.
www.aerzte-fuer-das-leben.de

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