Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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06.07.2012

Bundesverband Lebensrecht fordert rasches Verbot des Schwangeren-Bluttests LifeCodexx PraenaTest

(Bonn/PM) - Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Martin Lohmann, fordert ein rasches Verbot des umstrittenen Bluttests PraenaTest:

„Die geplante Einführung des „PraenaTest“ der Firma LifeCodexx verstößt gleich gegen mehrere Gesetze und ist mit allen gesetzlichen Mitteln zu verhindern. Die Zulassung wäre ein weiterer Schritt zur Vernichtung der Menschenwürde und würde der lebensrechtsverachtenden Selektion Tür und Tor öffnen. Dies geht eindeutig aus dem vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, vorgestellten Gutachten des Experten Professor Gärditz hervor. Allein im Gendiagnostikgesetz sind für „derartige unzulässige vorgeburtliche Untersuchungen“ sogar strafrechtliche Folgen vorgesehen.

Der Bundesverband Lebensrecht begrüßt daher ausdrücklich diesen gut begründeten Vorstoß, die Perfektion der vorgeburtlichen Selektion von Menschen mit Down Syndrom zu stoppen. Nun sind die Landesbehörden am Zug, die für diesen Monat geplante Markteinführung im letzten Moment noch zu verhindern.

Wir erinnern daran, dass „der Staat nach Maßgabe des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verpflichtet ist, durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern, dass behinderte Menschen vorgeburtlich routinemäßig ausgesondert werden“.

Und wir fügen hinzu, dass diese Schutzpflicht ebenso für alle nichtbehinderten Menschen gelten muss, die aufgrund der gelten Rechtslage nach einem „Beratungsgespräch“ durch eine staatlich gebilligte „Entscheidungslösung“ hunderttausendfach jedes Jahr ausgesondert und an ihrem Weiterleben gehindert werden.

Im Artikel 2 unseres Grundgesetzes steht: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.“ Das darf nicht zur Hohlformel degradiert werden, sondern muss Maßstab der Verantwortung im Umgang mit jedem bereits existierenden menschlichen Leben sein und bleiben. Die Zulassung eines vermeintlich harmlosen Bluttests aber wäre in höchstem Maß unverantwortlich und buchstäblich lebensgefährlich.“

www.bv-lebensrecht.de

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