Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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23.12.2009

Der BVL-Vorsitzende: Gesetze, die Abtreibung oder Euthanasie für rechtens erklären, sind Unrecht!

Martin Lohmann erinnert an die staatliche Pflicht zum Lebensschutz

Der Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), Martin Lohmann, begrüßt ausdrücklich die jüngste Aussage von Papst Benedikt XVI., „dass die staatlichen Gesetze überall auf der Grundlage des universalen Naturrechts stehen müssen und dass die Würde der Menschen vom Staat zu schützen ist“. Auch seitens des Bundesverbandes Lebensrecht gilt die Überzeugung, „Gesetze, die Abtreibung oder Euthanasie erlauben oder die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau relativieren, sind demnach in keiner Weise angemessen!"

Lohmann verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es seitens des Bundesverfassungsgerichtes seit vielen Jahren einen Kontrollauftrag an den Gesetzgeber gibt, den der Gesetzgeber bis heute nicht erfüllt habe. „Hier gibt es eine staatliche Pflicht zum Lebensschutz“, erklärt der BVL-Vorsitzende. Im kommenden Jahr sei es dringend erforderlich, einmal ehrlich zu überprüfen, ob die 1995 getroffene Gesetzesregelung zur Abtreibung tatsächlich zu weniger Tötungen noch nicht geborener Menschen geführt habe. Lohmann: „Dass bei sinkender Zahl der Frauen im geburtsfähigen Alter die Zahl der Kindstötungen bleibend hoch ist, ist ein Skandal, den man nicht übergehen oder verschweigen darf.“ Der Bundesregierung rät Lohmann, den 15. Jahrestag der gesetzlichen Neuregelung „endlich ehrlich zur Bestandsaufnahme“ zu nutzen und damit dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes gerecht zu werden.

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