Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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21.12.2009

Betreuungsgeld als erster Schritt zur Wahlfreiheit bleibt unverhandelbar

19 familiennahe Organisationen und Experten unterstützen Bundeskanzlerin Merkel und Familienministerin Köhler in einem gemeinsamen Offenen Brief

Die Unterzeichner, darunter Wolfgang Bergmann, Albert Wunsch, Christa Meves, Maria Steuer und Hedwig v. Beverfoerde erinnern an das Wahlfreiheits-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Gleichzeitig warnen sie davor, das mit dem Kinderförderungsgesetz beschlossene Betreuungsgeld von 150 Euro ab 2013 für Eltern, die ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren selbst erziehen, weiter infrage zu stellen. Dies könnte zum Anlass werden, auch das bundesweite Krippenausbauprogramm neu zu diskutieren.

Die europäischen Nachbarn (Schweden, Finnland, Norwegen und Frankreich) wundern sich über die deutsche Geldmissbrauchshysterie. Dort werden mit nachhaltigem Erfolg erheblich höhere Betreuungsgelder an selbsterziehende Eltern gezahlt.


Anlage:
Offener Brief an Bundeskanzlerin Merkel und Familienministerin Köhler vom 18. Dezember 2009

V.i.S.d.P.: Hedwig v. Beverfoerde
Initiative Familienschutz
(Zivile Koalition e.V. )
Uhlandstr. 157
10719 Berlin
Tel.: 0172 / 8880198
www.familien-schutz.de

Offener Brief an Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Frau Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Köhler

Betreuungsgeld als erster Schritt zur Wahlfreiheit bleibt unverhandelbar

18. Dezember 2009 Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Frau Ministerin,
die anhaltende öffentliche Diskussion um das Betreuungsgeld mit zunehmend sachfremden Argumenten veranlasst uns, in einer gemeinsamen Stellungnahme grundlegende Tatsachen in Erinnerung zu rufen:

1. Eltern haben das Selbstbestimmungsrecht für die Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 GG).

2. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem "Kinderbetreuungsurteil" vom 10. November 1998 die Wahlfreiheit unterstrichen und entschieden, dass der Staat jede von den Eltern gewählte Betreuungsform gleichermaßen fördern muss und keine Form der Betreuung einseitig bevorzugen darf.
Die Unterzeichner erwarten, dass die Bundesregierung dieser Entscheidung nachkommt.
Es hat uns gefreut, dass Sie selbst sich in den letzten Tagen jeweils deutlich zur elterlichen Wahlfreiheit und zum Betreuungsgeld bekannt haben. Gleichwohl wird das Betreuungsgeld, das ab 2013 Müttern und Vätern gezahlt werden soll, die sich selbst der Pflege und Erziehung ihrer Kinder während der ersten drei Lebensjahre widmen, immer wieder als politisch unverantwortlich und rückschrittlich kritisiert, da es „traditionelle Geschlechterrollen“ zementiere.
Wir weisen deshalb darauf hin, dass das Betreuungsgeld – als Geldleistung -ein hart erkämpfter Kompromiss ist, mit dessen Infragestellung auch das Krippenausbau¬programm wieder auf die politische Tagesordnung kommen würde.
Bei der öffentlichen Diskussion um Fremdbetreuung wird übersehen, dass
- mehr als 70 Prozent der Eltern wünschen, ihr Kind in den ersten Lebensjahren selbst zu versorgen und zu erziehen und es nicht in eine Fremdbetreuung geben wollen,
- die NICHD Langzeit- und Großstudie hinreichend erwiesen hat, dass Krippenerziehung mit beachtlichen Risiken verbunden ist.
- Schweden 300 Euro, Norwegen 450 Euro, Frankreich und Finnland einkommens¬abhängig zum Teil noch viel höhere Erziehungsgelder an selbsterziehende Eltern zahlen und zwar ohne Geldmissbrauchsdiskussion.
Wir weisen entschieden zurück, dass die elterliche Betreuung als gesellschafts¬politischer Rückschritt dargestellt wird. Im Gegenteil ist nach aktuellem Stand der Entwicklungspsychologie und Bindungsforschung eine sichere Mutter-/Vaterbindung Voraussetzung für die Bildungsfähigkeit und gesunde Entwicklung des Kindes.
Es ist nicht akzeptabel, dass manche interessierte Gruppen ihre Vorstellung einer flächendeckenden Krippenbetreuung für alle Eltern durchsetzen wollen. Eltern muss die Freiheit erhalten bleiben, selbst untereinander die häusliche und außerhäusliche Arbeit auszuhandeln ohne bevormundet zu werden.
Das Betreuungsgeld ist eine Anerkennung für die Erziehungsleistung von Eltern und ein erster Schritt in Richtung verfassungsgemäßer Wahlfreiheit. Außerhäusliche Krippenbetreuung wird heute aus Steuermitteln mit über 1000 € monatlich pro Krippenplatz staatlich subventioniert. Es ist nicht hinnehmbar, dass selbsterziehende Eltern, die dafür teilweise auf Erwerbseinkommen verzichten, finanziell doppelt belastet bleiben, indem sie die von ihnen nicht genutzten Krippenplätze noch mitbezahlen, ohne dafür wenigsten einen geringfügigen Ausgleich von 150 € zu erhalten.
Wir fordern deswegen, dass das Betreuungsgeld, wie geplant kommt und in bar ausbezahlt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hedwig Frfr. v. Beverfoerde – Initiative Familienschutz (Zivile Koalition e.V.)

Wolfgang Bergmann - Institut für Kinderpsychologie und Lerntherapie Hannover

Liudger Berresheim - Bundesvorstand Deutsche Zentrumspartei Odila Carbanje - Stellv. Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL)

Mathias v. Gersdorff - Aktion Kinder in Gefahr (DVCK e.V.) Horst Hennert - Chefredakteur Erziehungstrends

Birgit Kelle - Vorsitzende Frau 2000plus e.V. -Vorsitzende Lobby Leben e.V.
Reinhard Klein -Hilfe zum Leben Pforzheim e.V. -Bürgerliste Büchenbronn

Eckhard Kuhla -AGENS, Arbeitsgemeinschaft zur Verwirklichung der Geschlechterdemokratie

Christiane Lambrecht – CDL Bayern

Siegbert Lehmpfuhl - Team.F . Neues Leben für Familien e.V.

Martin Lohmann - Sprecher d. Arbeitskreises Engagierter Katholiken (AEK) für d. CDU -Bundesvorsitzender des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL)

Christa Meves - Verantwortung für die Familie e.V.

Maria Steuer - Familiennetzwerk (Familien e.V.)

Dr. Albert Wunsch, Erziehungswissenschaftler, im Vorstand des Familienbundes
im Erzbistum Köln

Barbara Zukunft-Huber, Kinderphysiotherapeutin


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