Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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23.12.2009

Bundesverband Lebensrecht: „Europa sollte sich auszeichnen durch ein klares Ja zum Leben!“

Vorsitzender Martin Lohmann: „Es gibt ein Recht auf Leben, aber kein Recht auf Tötung!“

Zu dem von drei Irinnen angestrebten Verfahren, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte das Recht auf Abtreibung zu erwirken, erklärt Martin Lohmann, der Bundesvorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL):

"Es gibt ein Recht auf Leben, aber kein Recht auf Tötung! Und das Lebensrecht wie auch die Unantastbarkeit der Menschenwürde sind unteilbar. Eine freie Entscheidung gibt es vor dem Eintritt einer Schwangerschaft, nicht aber, wenn ein kleiner Mensch schon entstanden ist und wächst. Wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dies nicht erkennen würde und dieser Wahrheit widerspräche, dann würde er zutiefst die Menschenrechte verletzen. Denn alle Menschenrechte gründen auf dem Lebensrecht. Es ist sehr zu hoffen, dass die Verantwortlichen ihrer Verantwortung gerecht werden und keine Zerstörung der Kultur des Lebens zulassen. Denn das wäre fatal und hoch gefährlich. Ich wünsche also den Entscheidern den Mut zur gebotenen Klarheit, die sich an der Wahrheit zu orientieren hat. Wer meint, es gebe ein Recht auf Tötung noch nicht geborener Menschen, öffnet dagegen einer Unkultur des Todes Tür und Tor. Das wäre weder europäisch noch menschengerecht. Das Recht auf Leben gilt ganz - oder gar nicht. Wir Lebensschützer entscheiden uns eindeutig für das Leben. Europa sollte sich auszeichnen durch ein klares Ja zum Leben!"

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