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17.10.2009

Gemeinsame Studie des Europarates und der Vereinten Nationen fordert internationale Konvention zur Bekämpfung des Organhandels



New York, 13.10.2009 – Ein neues internationales Abkommen wird zur Verhinderung des Handels mit Organen, Gewebe und Zellen (OGZ), zum Schutz von Opfern und zur Verfolgung von Straftätern benötigt, dies ist die Empfehlung einer gemeinsamen Studie des Europarates und der Vereinten Nationen, die heute veröffentlicht wurde. Der Handel mit Organen, Gewebe und Zellen sollte auch deutlich vom Menschenhandel für die Organentnahme getrennt werden.

Die Studie hebt hervor, dass Menschenhandel zum Zwecke der Entnahme von Organen ein kleiner Teil des größeren Problems des Handels mit Organen, Gewebe und Zellen darstellt und unterstreicht die weit verbreitete Verwirrung unter Juristen und Wissenschaftlern im Hinblick auf die zwei Arten des Handels, die verschiedene Lösungen erfordern.

Der Bericht weist auf die Möglichkeit einer großen Dunkelziffer von Fällen beider Verbrechen aufgrund der geringen Gefahren und riesigen Gewinne für die Straftäter hin. Der Handel mit Organen, Gewebe und Zellen nimmt oft die Form dessen an, was als „Transplantationstourismus” bekannt ist; dabei reisen die Organempfänger – üblicherweise aus reichen Ländern – zum Erwerb von Organen in Länder, in denen Maßnahmen zur Verhinderung des Verbrechens oder zum Schutz der Lebendspender nicht vorhanden sind oder nicht umgesetzt werden.

Es wird geschätzt, dass fünf bis zehn Prozent der pro Jahr weltweit durchgeführten Nierentransplantationen auf einen Handel zurückzuführen sind.

Die Studie kommt außerdem zu folgenden Ergebnissen:
· Das Verbot des finanziellen Gewinns mit dem menschlichen Körper oder seiner Teile sollte die Grundlage jeder Gesetzgebung zur Organtransplantation darstellen.
· Die Organspende sollte gefördert werden, um die Verfügbarkeit von Organen zu erhöhen, und zwar mit Bevorzugung der Organspende von Verstorbenen.
· Es besteht die Notwendigkeit der Sammlung von verlässlichen Daten zum Menschenhandel für die Organentnahme getrennt nach Geschlecht, um zu bewerten, ob Frauen und Männer von diesem Problem unterschiedlich betroffen sind.
· Die Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels und das Protokoll der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels enthalten bereits angemessene Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels zur Organentnahme.

Die Autoren der Studie sind Arthur Caplan, Leiter der Abteilung Ärztliches Berufsethos und Direktor des Zentrums für Bioethik an der Universität Pennsylvania, Carmen Prior, Staatsanwältin in Österreich und Rafael Matesanz und Beatríz Domínguez-Gil, Direktor und ärztliche Beraterin der Nationalen Transplantationsorganisation in Spanien.

Die Studie wurde auf Initiative von Maud de Boer-Buquicchio, Stellvertretende Generalsekretärin des Europarates, und Rachel N. Mayanja, Sonderberaterin des UN-Generalsekretärs für Gleichstellungsfragen und Frauenförderung, durchgeführt.

Pressekontakt im Europarat in Straßburg:
Jaime Rodriguez, Tel.: + 33 (0) 3 90 21 47 04, jaime.rodriguez@coe.int

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