Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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19.06.2009

Kritik an der heutigen Entscheidung des Bundestags zur Patientenverfügung

(Freiburg): Zum Beschluss des Bundestags zur Patientenverfügung erklärt der Vor- sitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (Köln) Bernward Büchner:

„Schlimmer hätte es nicht kommen können. Nach den wohlbegründeten Appellen der letzten Tage, haben viele gehofft, der Bundestag würde auf eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung ganz verzichten. Denn keiner der drei eingebrachten Gesetzentwürfe konnte wirklich überzeugen. Nun haben sich die Abgeordneten für den bedenklichsten Gesetzentwurf entschieden.

Wenn das beschlossene Gesetz in Kraft treten sollte, wird es möglich sein, dass Menschen ohne Beratung Verfügungen treffen, deren Bedeutung und Tragweite sie gar nicht ermessen können, und Ärzte ihren Standespflichten und aller Vernunft zuwider gezwungen sind, mit tödlicher Folge Wünschen von Patienten zu entsprechen, die sie nach ausreichender Aufklärung und vernünftiger Überlegung nie geäu- ßert hätten. Ein Gesetz, das solches verlangt, verstößt gegen die Schutzpflicht des Staates für das menschliche Leben. Vor einer Patientenfügung mit diesen Konsequenzen kann man nur dringend abraten.“

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