Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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17.06.2009

ALfA für Verzicht auf Patientenverfügungsgesetz

Patientenverfügungen kein Mittel zur Sicherung von Selbstbestimmung am Lebensende

Anlässlich der für Donnerstag geplanten Abstimmung über drei Gesetzentwürfe für ein neues Patientenverfügungsgesetz und einen Antrag, der eine gesetzliche Neuregelung ablehnt, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski:

Köln. Das Selbstbestimmungsrecht von Patienten ist ein hohes Gut, das es ohne Zweifel zu schützen und zu fördern gilt. Die intensiv geführte Debatte sollte jedoch inzwischen klar gemacht haben, dass Patientenverfügungen dabei keineswegs als Mittel der Wahl betrachtet werden können.

Dass die Bundesärztekammer, zahlreiche medizinische Fachgesellschaften und eine Reihe von Medizinethikern die bevorstehende Abstimmung im Deutschen Bundestag zum Anlass nehmen, noch einmal eindringlich vor einer gesetzlichen Neuregelung zu warnen, muss hellhörig machen.

Es ist eine Tatsache, dass niemand in der Lage ist, die Diagnose des Arztes, den medizinischen Fortschritt und den möglichen Wechsel der eigenen Perspektive, der bei vielen Menschen nach Diagnose einer schweren Erkrankung erfolgt, zum Zeitpunkt der Abfassung einer Patientenverfügung zuverlässig vorauszusehen. Selbst die Befürworter eines neuen Patientenverfügungsgesetzes räumen ein, dass der überwiegende Teil bereits existierender Patientenverfügungen als nicht valide eingestuft werden müsse.

Keiner der drei vorliegenden Gesetzentwürfe vermag an diesen Fakten etwas zu ändern und Menschen, die auch ihr Sterben detailliert regeln wollen, davor zu schützen, dass sie aufgrund unkalkulierbarer Ereignisse mit Patientenverfügungen am Ende das Gegenteil von dem bewirken, das sie anstreben. Die ALfA appelliert daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags keine gesetzliche Neuregelung von Patientenverfügungen zu beschließen.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

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