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06.06.2009
Schwangere verliert Kind nach Tritt: 1.000 Euro Strafe
Lebensrechtler kritisieren Urteil des Düsseldorfer Amtsgerichts
Düsseldorf/Stuttgart (idea) – Ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf ist bei Lebensrechtlern auf scharfe Kritik gestoßen. Das Gericht hatte am 2. Juni die 39-jährige Chefin eines Wellness-Centers wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Die Frau hatte ihrer schwangeren Angestellten bei einer Auseinandersetzung in den Bauch getreten. Die 26-Jährige erlitt daraufhin eine Fehlgeburt. Während die Angeklagte die Körperverletzung bestritt, glaubte das Gericht dem Opfer und folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Richter hielten der Angeklagten zugute, dass sie nichts von der Schwangerschaft gewusst habe. Der Vorsitzende des Treffens Christlicher Lebensrechtsgruppen und Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), zeigte sich gegenüber idea bestürzt über das Urteil. Bei dem Fall habe es sich nicht nur um eine einfache Körperverletzung gehandelt, sondern um Körperverletzung mit Todesfolge. Das Urteil belege das mangelnde Unrechtbewusstsein gegenüber der Tötung ungeborenen Lebens. Die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Claudia Kaminski (Köln), bezeichnete die Strafe als deutlich zu niedrig. Das Urteil zeige, dass die Gesetzgebung dem ungeborenen Kind wohl kaum einen Wert beimesse. „Wir sollten uns überlegen, ob so etwas nicht härter bestraft werden sollte", so Kaminski gegenüber idea.
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