Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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20.05.2009

ALfA: Versicherungsfremde Leistungen aus Katalogen der Kassen streichen

Kaminski: „Der alltägliche Wahnsinn kostet wahnsinnig viel Geld“

Kaminski: „Der alltägliche Wahnsinn kostet wahnsinnig viel Geld“

Zu der Debatte um die Subventionierung des Gesundheitssystems durch Steuern versus Rationierungen erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski:

Köln. Gesundheit ist ein hohes Gut. Ihre Wiederherstellung muss, wo sie möglich ist, auch künftig bezahlbar bleiben. Die jetzige Debatte um Steuersubventionierungen versus Rationierung führt auf Abwege. Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) fordert stattdessen, sämtliche versicherungsfremden Leistungen aus den Leistungskatalogen der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen.

Weder die vorgeburtliche Kindstötung, noch die so genannte Kinderwunschbehandlung sind Heilbehandlungen. Das gilt auch für die allermeisten, medizinisch nicht indizierten Sterilisationen sowie für die pränatale Fahndung nach Erkrankungen, für die es keine Therapie gibt. Im Extremfall könnten Versicherten heute der Solidargemeinschaft zunächst die Kosten für eine pränatale Diagnostik ohne Therapie und eine anschließende Abtreibung, dann für eine Sterilisation und schließlich für eine künstliche Befruchtung aufbürden.
Alle diese Maßnahmen haben überhaupt nichts mit der Wiederherstellung der Gesundheit zu tun, sondern sind einem individuellen Lebensstil geschuldet. Wie auch immer man diesen ethisch bewerten mag – die mit ihm verbundenen Kosten der Solidargemeinschaft der Beitragszahler oder jener der Steuerzahler aufzubürden, ist einfach ungerecht und sogar asozial.
Beispiel Pränatale Diagnostik: Obwohl überhaupt nur 2 bis 3 Prozent der Schwangeren ein familiäres Risiko besitzen, ein Kind mit Behinderungen zu gebären, unterzieht mittlerweile jede zehnte Frau ihr Kind einer vorgeburtlichen Diagnostik. Hatten 1977 weniger als 2.700 schwangere Frauen von der Möglichkeit einer Fruchtwasseruntersuchung Gebrauch gemacht, so sind es heute rund 70.000. Dabei erhöht die Durchführung einer invasiven Diagnostik das Risiko, ein Kind mit Behinderungen zu gebären, um 8 Prozent. In bis zu zehn Prozent der Fälle wird selbst bei kerngesunden Kindern ein positiver Befund diagnostiziert, der nicht selten zur Abtreibung führt. Selbst beim Down-Syndrom (Trisomie 21), nach dem seit Jahren ganz gezielt gefahndet wird, liegt die Erkennungsrate nur bei 72 Prozent.
Beispiel Abtreibung: Allein die Durchführung von „rechtswidrigen“ aber „straffreien“ Abtreibungen – das sind etwa 90 Prozent der dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden gemeldeten Abtreibungen – belasten die Solidargemeinschaft jährlich mit mehr als 40 Millionen Euro. Weiß man, dass zudem ein Großteil der Abtreibungen nicht gemeldet bzw. als „Fehlgeburt“ oder „Ausschabung“ abrechnet werden, dann kommt man hier bereits auf einen nennenswerten Betrag. Bedenkt man ferner, dass Studien (z.B. Fergusson et al.: Journal of Child Psychology and Psychiatry, 2006, 47: 1,16-24) mittlerweile nachweisen, dass fast jede zweite Frau nach einer Abtreibung psychisch erkrankt“ und diese Erkrankungen oft eine lebenslange Behandlung erforderlich machen, dann weiß man auch, dass hier der Solidargemeinschaft Folgekosten in Milliardenhöhe entstehen. Der alltägliche Wahnsinn, den jedes Jahr hunderttausende Kinder und zukünftige Beitragszahler mit ihrem Leben bezahlen, kostet auch die Solidargemeinschaft wahnsinnig viel Geld.
Beispiel künstliche Befruchtung: Ursprünglich als Hilfe für Paare, die auf natürlichem Wege nicht schwanger werden können, gedacht, wird die künstliche Befruchtung heute überwiegend von Paaren genutzt, welche die Verwirklichung eines Kinderwunsches zugunsten eines selbst gewählten Lebensstils so lange zurückgestellt haben, dass eine natürliche Schwangerschaft schon als ‚Wunder’ betrachtet werden kann. Abgesehen davon, dass die Reproduktionsmedizin in den allermeisten Fälle nicht in der Lage ist, weder eine angeborene noch eine erworbene Unfruchtfruchtbarkeit zu beheben, weshalb von einer Heilbehandlung keine Rede sein kann, ist es ungerecht, die Kosten hierfür der Solidargemeinschaft in Rechnung zu stellen. Im Extremfall werden hier Familien, die sich rechtzeitig für Kinder und gegen ein zweites Einkommen entscheiden, gezwungen, die „Kinderwunschbehandlung“ von Paaren, die sich jahrlang alle möglichen Annehmlichkeiten gegönnt haben, mitzufinanzieren. Das ist sogar asozial.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.

Ottmarsgäßchen 8

D 86152 Augsburg

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