Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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29.10.2008

Kirchen lehnen Patentierung embryonaler Stammzellen ab

Menschliches Leben nicht verzwecken und Kommerzialisieren

B e r l i n / M ü n c h e n (idea) – Die beiden großen Kirchen in Deutschland haben sich gegen eine Patentierung embryonaler Stammzellen gewandt. Anlass ist eine anstehende Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts in München. Sie muss darüber befinden, ob sich der US-amerikanische Forscher James Thomson, ein Pionier der Stammzellforschung, menschliche Stammzellen patentieren lassen kann. Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, und der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland, Prälat Stephan Reimers, bekräftigten am 28. Oktober ihr Nein zu einer solchen Patentierung. „Der menschliche Körper und seine Bestandteile dürfen nicht verzweckt und kommerzialisiert werden“, so Jüsten. Gerade menschliches Leben in seinem ungeschützten Anfang sei nicht verfügbar und könne nicht patentiert werden. Eine Patenterteilung stünde auch in eklatantem Widerspruch zum Europäischen Patentübereinkommen, der Biopatentrichtlinie und der Resolution des Europäischen Parlaments über die Patente für biotechnologische Entwicklungen vom 26. Oktober 2005, so Jüsten und Reimers. Das Europäische Patentübereinkommen verbietet Patente für biotechnologische Erfindungen, die die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken beinhalten. Diese Regel schließt laut einer EKD-Mitteilung nicht nur die Erteilung von Patenten auf industrielle und kommerzielle Nutzung menschlicher Embryonen aus. Vielmehr seien auch Patente auf embryonale Stammzellen verboten, da deren Herstellung voraussetze, dass ein menschlicher Embryo zerstört werde. Eine Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes wird noch in diesem Monat erwartet.

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