Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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09.11.2008

Sterbenden beistehen statt zum Sterben verhelfen

EKD unterstützt Verbot von Sterbehilfeorganisationen

H a n n o v e r (idea) – Gegen eine „Tötung auf Verlangen“ und gegen die Beihilfe eines Arztes bei einer Selbsttötung hat sich der Rat der EKD gewandt. Beides sei ethisch nicht zu rechtfertigen, heißt es in der Orientierungshilfe „Wenn Menschen sterben wollen“, die am 18. November in Hannover veröffentlicht wurde. Darin wird auch ein Verbot von Sterbehilfeorganisationen sowie von geschäftsmäßiger Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung uneingeschränkt unterstützt. Genauso kritisch sieht die EKD die öffentliche Präsentation von Maschinen und Mechanismen zur Selbsttötung und die Möglichkeit, über das Internet so genannte „Exit Bags“ (Todes-Tüten) für einen „humanen Tod“ zu erwerben. Die EKD setzt sich dafür ein, die Würde von Sterbenden zu achten, die Unverfügbarkeit des Lebens zu wahren, Trost und Hoffnung im Leiden zu spenden und Sterbende liebevoll zu begleiten. Wie der Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber (Berlin), im Vorwort der Orientierungshilfe schreibt, wisse sich die Kirche „dem Schutz des menschlichen Lebens und der menschlichen Würde verpflichtet ─in allen seinen Phasen, besonders auch an den Rändern und Grenzen“. Der 40-seitigen Broschüre zufolge haben zwischen September 2005 und Ende 2006 69 Deutsche ihr Leben in der Schweiz mit Hilfe der dortigen Sterbehilfeorganisation „Dignitas“ beendet.

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