Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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19.11.2008

Spätabtreibung: Ärger über SPD-Haltung wächst

B e r l i n (idea) – Nachdem die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Reduzierung der Spätabtreibungen abgelehnt hat, wächst der Unmut über die Haltung der Sozialdemokraten. Wer behaupte, die geltende Regelung reiche aus, werde den enormen medizinischen und ethischen Herausforderungen nicht gerecht, erklärte der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel (Berlin), am 17. November. Die Union will eine Beratungspflicht bei vorgeburtlichen Untersuchungen gesetzlich festschreiben, sofern dabei eine Behinderung des Ungeborenen festgestellt wird. Dies ist der häufigste Grund für eine Abtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Zudem soll, so die Union, zwischen der Diagnose und der möglichen Abtreibung eine Frist von drei Tagen liegen. Die meisten der 222 SPD-Abgeordneten sehen allerdings keinen Bedarf für eine gesetzliche Regelung. Stattdessen stimmte die Fraktion einstimmig für ein Papier der stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Christel Humme: Darin verweist sie auf bestehende Regelungen, das Standesrecht der Ärzte und das geplante Gendiagnostikgesetz. Letzteres sieht eine umfassende Beratung bei allen genetisch-vorgeburtlichen Untersuchungen vor. Etwa 15 Sozialdemokraten unterstützen bislang einen ergänzenden Vorschlag der Abgeordneten Kerstin Griese (SPD), die sich für ein gesetzlich verpflichtendes Angebot einer psychosozialen Beratung stark macht. Der EAK-Vorsitzende Rachel hält Neuregelung für dringend nötig. Frauen brauchten verbindliche Beratungs- und Hilfsangebote. Es gehe dabei nicht um eine Änderung des Strafgesetzbuches. Die „Verweigerungshaltung“ der SPD-Bundestagsfraktion sei „ein enttäuschender Rückschlag für die Bemühungen um den Schutz des vorgeburtlichen Lebens“.

Verstoß gegen Koalitionsvertrag

Die CSU-Politikerin Maria Eichhorn äußerte sich nach dem Nein der SPD in der Wochenzeitung „Rheinischer Merkur“ (Bonn) „enttäuscht und traurig“. Es sei im Koalitionsvertrag festgelegt, dass man die Rechtslage verbessern wolle. Sie könne nicht verstehen, dass sich die SPD nicht daran halte. Eichhorn forderte die SPD auf, bei der Abstimmung im Bundestag den Fraktionszwang aufzuheben. Auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung hatte die SPD-Haltung kritisiert. Deren Vorsitzender, der langjährige SPD-Bundestagsabgeordnete Robert Antretter (Marburg), warf den Sozialdemokraten Schönfärberei vor. Die Präsidentin des Familienbundes der Katholiken, Elisabeth Bußmann (Berlin), forderte die Politik auf, endlich zu handeln. Der Bundestag beschäftige sich seit zwei Legislaturperioden mit einer Neuregelung. Der Familienbund setzt sich für eine gesetzlich verankerte Beratungspflicht sowohl vor als auch nach den vorgeburtlichen Untersuchungen ein. Die derzeitige Praxis entspreche nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Schutz des ungeborenen Lebens, so Bußmann.

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