Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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28.11.2008

Bayern: Synode kritisiert Spätabtreibungen

Der Diagnose des Arztes sollte eine unabhängige Beratung folgen

S t r a u b i n g (idea) – Kritik an der Pränatalen Diagnostik und der Durchführung von Spätabtreibungen hat die bayerische Landessynode am Ende ihrer Herbsttagung geübt. Mit der routinemäßigen Anwendung verfeinerter Diagnose-Verfahren sei zu befürchten, „dass der Druck auf schwangere Frauen zunimmt, der Gesellschaft keine kranken oder behinderten Kinder zuzumuten“, heißt es in einer am 27. November in Straubing beschlossenen Resolution. Abtreibungen von Ungeborenen, bei denen eine Behinderung möglich erscheint, sind bis kurz vor dem eigentlichen Geburtstermin straffrei. Bereits jetzt gebe es einen offensichtlichen Zusammenhang zwischen der Diagnose, dass ein Ungeborenes vermutlich behindert zur Welt komme, und einem anschließend durchgeführten Schwangerschaftsabbruch, kritisiert die Synode. Unzureichende gesetzliche Regelungen führten dazu, dass Frauen sich unter zeitlichem und psychischem Druck für oder gegen die Fortsetzung ihrer Schwangerschaft entscheiden müssten und dabei wenig Zeit zur Gewissensprüfung und Entscheidungsfindung hätten. Deshalb fordert die Synode, dass der Untersuchung und Diagnose durch einen Arzt eine Beratung bei einer zweiten unabhängigen Stelle folgen muss. Dabei sollte auch deutlich werden, dass das Leben mit einem behinderten Kind eine Bereicherung sein könne und welche gesellschaftlichen Möglichkeiten zur Hilfe bestünden. Dieser Beratung sollte eine obligatorische Bedenkzeit von drei Tagen folgen.

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