Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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28.11.2008

BVL: Wegweisende Entscheidung des Europäischen Patentamtes

Kaminski: „Der Kommerzialisierung einer Embryonen verbrauchenden Forschung wurde wichtiger Riegel vorgeschoben“

Mit „Freude und Genugtuung“ hat der Bundesverband Lebensrecht (BVL) die gestern veröffentlichte Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes zur endgültigen Zurückweisung des so genannten WARF-Patents zur Kenntnis genommen.

„Die jetzt getroffene Entscheidung ist ein wichtiger Sieg für all jene, die sich in den letzten Jahren gegen die ausufernde Kommerzialisierung einer unethischen Forschung gewandt haben. Die Feststellung des Europäischen Patentamtes – die kommerzielle Verwertung von Stammzellen, für deren Gewinnung menschliche Embryonen getötet wurden, verstoße gegen die ‚guten Sitten’ – bestätigt unsere Auffassung, dass es sich bei diesem Forschungszweig um einen inhumanen handelt“, erklärte die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), Dr. med. Claudia Kaminski heute in Köln.

„Es ist davon auszugehen, dass die embryonale Stammzellforschung – die anders als die ethisch völlig unproblematische Forschung mit adulten, körpereigenen Stammzellen – bislang zu keinerlei therapeutischen Erfolgen geführt hat, durch die Entscheidung des Europäischen Patentamtes weiter an Bedeutung verliert. Es wäre zwar bedauerlich, wenn nur die mangelnde Aussicht auf Profit und nicht etwa auch ethische Einsicht zu einer Abkehr von einer menschliche Embryonen verbrauenden Forschung führen würde. Schwerer wiegt jedoch, dass das Europäische Patentamt nun unmißverständlich klargestellt hat, dass sich auf der Tötung von Menschen im Frühstadium ihrer Entwicklung in Europa keine Geschäftsmodelle mehr aufbauen lassen. Der Kommerzialisierung einer Embryonen verbrauchenden Forschung wurde ein wichtiger Riegel vorgeschoben“, so Kaminski.

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