Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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02.12.2008

Gentests: CDU-Bundesparteitag erteilt vorgeburtlicher Selektion Absage

Beschluss des CDU-Bundesparteitags zu Gentests

Zum heutigen Beschluss des CDU-Bundesparteitags zu Gentests erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, der auch Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen ist:

Mit überwältigender Mehrheit hat sich der CDU-Bundesparteitag für das Verbot vorgeburtlicher Gentests ausgeprochen, mit denen gezielt nach Anlagen für "spät manifestierende" Erkrankungen gesucht wird, die erst im späteren Lebensalter auftreten wie z.B. Brustkrebs, Darmkrebs oder Alzheimer. Das höchste Gremium der Partei folgte damit einem Antrag des Kreisverbandes Unna, solche Gentests im Gendiagnostikgesetz zu untersagen. Diese Forderung hatte in der Vergangenheit bereits der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Rüttgers erhoben.

Die vorgeburtliche Untersuchung auf ein Risiko, eventuell Jahrzehnte nach der Geburt zu erkranken, stellt für das noch ungeborene Kind keinen Nutzen dar. Doch birgt die Entnahme der Fruchtwasserprobe, die Chorionzottenbiopsie oder die Nabelschnurpunktion für den Gentest ein Fehlgeburtsrisiko zwischen einem und mehreren Prozent.

Heute sind bereits genetische Untersuchungen möglich, die ein erhöhtes Risiko oder das sichere Eintreten von Erkrankungen wie Brustkrebs, Darmkrebs, Huntington oder Alzheimer anzeigen.

Prädiktive Gentests auf spät manifestierende Erkrankungen können sinnvoll sein, um einer Erkrankung bestmöglich vorzubeugen, etwa durch gezielte Vorsorgeuntersuchungen, besondere Ernährung und Lebensführung oder durch bestmögliche Vorbereitung auf die Erkrankung.

Die Durchführung solcher Untersuchungen ist aber auch lange nach der Geburt des Kindes möglich. Wenn man nur das Wohl des Kindes im Auge hat, gibt es keinen Grund, solche Gentests noch vor der Geburt durchzuführen.

Wenn man solche Gentests dennoch vor der Geburt durchführen und das Fehlgeburtsrisiko in Kauf nehmen wollte, um das Risiko einer spät manifestierenden Erkrankung abzuklären, dann nur deshalb, um sich eventuell für eine Abtreibung wegen dieser Veranlagung zu entscheiden.

Die CDU hat sich mit ihrem heutigen Votum dagegen ausgesprochen, ein Diskriminierungspotential gegenüber Trägern solcher Veranlagungen und einen weiteren Schritt zum "Kind nach Maß" zuzulassen.

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