Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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20.10.2008

Anhaltende Kritik am Gendiagnostik-Gesetzentwurf

Erste Lesung im Bundestag

Berlin (ALfA). Am 16. Oktober fand im Deutschen Bundestag die erste Lesung zum Regierungsentwurf des Gendiagnostik-Gesetzes statt. Angesichts der Fuelle der Tagesordnung und der spaeten Stunde wurden alle Reden lediglich schriftlich zu Protokoll gegeben. Fraktionsuebergreifend sprachen sich darin die Abgeordneten fuer eine rasche gesetzliche Regelung von Gentests aus. Redner von Union und Opposition plaedierten zugleich fuer begrenzte Aenderungen am Regierungsentwurf. Abschliessend wurde die Vorlage zu weiteren Beratungen an diverse Ausschuesse ueberwiesen. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen moeglichen Gefahren und genetische Diskriminierung zu verhindern. Gleichzeitig sollen die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen fuer den Einzelnen gewahrt werden. Mit dem Gesetz sollen Anforderungen an eine gute genetische Untersuchungspraxis verbindlich geregelt werden. Der Gesetzentwurf ist auf der Grundlage der vom Kabinett am 16. April 2008 beschlossenen Eckpunkte erarbeitet worden und umfasst die Bereiche der medizinischen Versorgung, der Abstammung, des Arbeitslebens und der Versicherungen.

In seiner schriftlich abgegebenen Rede mahnte der ehemalige Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", Hubert Hueppe (CDU), eine genaue Unterscheidung von diagnostischen und vorausschauenden genetischen Untersuchungen an. Dabei warnte er vor Abtreibungen nach vorgeburtlichen Gentests. "Wenn wir vorgeburtliche Gentests auf spaetmanifestierende Erkrankungen zulassen, schaffen wir ein erhebliches Diskriminierungspotential gegen Traeger solcher Veranlagungen, wir wuerden einen weiteren Schritt zum "Kind nach Mass" zulassen. Dies ist eine Gewissensfrage", verdeutlichte Hueppe das Problem. Monika Knoche von den Linken warnte ebenfalls vor genetischen Tests an Ungeborenen. Sie erklaerte, fuer den Fall einer Zulassung muesse man hoehere Anforderungen an die Beratung der Schwangeren festschreiben. Auch Birgitt Bender, Abgeordnete der Fraktion Buendnis 90 / Die Gruenen, plaedierte fuer ein Verbot von praediktiven vorgeburtlichen Untersuchungen auf moegliche Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter auftreten. Weiters kritisierte sie ein Einknicken der Regierung vor der Versicherungswirtschaft in Bezug auf die fallweise Weitergabe von genetischen Testergebnissen fuer bestimmte Versicherungsabschluesse. Carola Reimann von der SPD sprach dagegen von einem gut ausbalancierten Regelwerk und lobte das Gesetz nachdruecklich.

Vor der Debatte hatte die Bundesregierung am 15. Oktober eine so genannte Gegenaeusserung zur Stellungnahme des Bundesrates abgegeben. Der Bundesrat hatte vergangene Woche das Gesetz in einigen Punkten kritisiert und Aenderungen am Entwurf fuer erforderlich gehalten. Insbesondere der Arztvorbehalt beim Neugeborenenscreening sei "nicht praxistauglich" (siehe ALfA-Newsletter 39/08 vom 11.10.2008). Die Bundesregierung wies die Vorwuerfe in ihrer Gegenaeusserung ueberwiegend als unbegruendet zurueck. Wann nun die endgueltigen abschliessenden Beratungen des Gesetzentwurfs erfolgen, ist noch offen.

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