Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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09.09.2008

Kommt es zur Embryo-Selektion im Reagenzglas?

Am Embryonenschutz wird gesägt

B e r l i n / M ü n s t e r (idea) – Keine fünf Monate nach der Liberalisierung des Stammzellgesetzes wird die Forderung nach einem „Fortpflanzungsmedizingesetz” laut. Damit soll es bei einer künstlichen Befruchtung möglich werden, vor der Übertragung in den Mutterleib den Embryo mit den besten Entwicklungschancen auszuwählen, heißt es in einem Gutachten von sechs Wissenschaftlern im Auftrag der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung, das am 9. September in Berlin vorgestellt wurde. Die Folge einer solchen Regelung wäre, dass künftig mehr überzählige Embryonen entstehen würden, die dann entweder getötet oder eingefroren werden müssten. Genau das will das derzeit geltende Embryonenschutzgesetz verhindern, nach dem pro Zyklus einer Frau maximal drei Embryonen übertragen werden dürfen – ohne eine vorherige „Vorsortierung“. Wer sich dem widersetzt oder wer mehr Embryonen befruchtet, als einer Frau innerhalb eines Zyklus übertragen werden, riskiert nach dem geltenden Embryonenschutzgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Befürworter eines Fortpflanzungsmedizingesetzes argumentieren, dass dadurch die Zahl der nach einer künstlichen Befruchtung entstandenen Mehrlingsschwangerschaften reduziert werden könnten. Von den im Jahr 2006 5.540 geborenen Kindern nach einer Befruchtung im Reagenzglas waren 1.050 Zwillinge und 46 Drillinge. Da diese Mehrlingsschwangerschaften oft ungewollt sind, werden viele dieser Kinder abgetrieben. Die Gutachter argumentieren, mit der Zulassung neuer Verfahren könne auch die Zahl der in diesem Zusammenhang stattfindenden Abtreibungen reduziert werden. Auch nachgeburtliche Schäden, die bei einigen Kindern nach einer Mehrlingsschwangerschaft entstehen, könnten so vermieden werden.

CDL sieht Gefahr einer „Überproduktion“
Die „Christdemokraten für das Leben“ (Münster) – eine Lebensschutzinitiative innerhalb der CDU/CSU – wenden sich gegen die Forderung. Nach Angaben der Vorsitzenden Mechthild Löhr (Königstein/Taunus) würde die Vorselektion von Embryonen bei der künstlichen Befruchtung „unvermeidlich und schnell zu einer regelrechten ,Überproduktion’ von zigtausenden von Embryonen führen“. Zwar schließen die Gutachter in ihrem Papier die Freigabe dieser überzähligen Embryonen für die Forschung aus. Löhr bezweifelt aber die Glaubwürdigkeit der Experten in diesem Punkt: Dass die heute zu hörenden Versicherungen nichts wert seien, habe man bei der Verschiebung des Stichtags im Stammzellgesetz im Frühjahr gesehen. Im April hatte die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten der Stichtagsverschiebung zugestimmt. Die Neuregelung ermöglicht es, vor dem 1. Mai 2007 erzeugte embryonale Stammzellen aus dem Ausland nach Deutschland zu importieren, um an diesen Zellen zu forschen (Stichtag vorher war der 1. Januar 2002). Bei der Herstellung dieser Zellen wird ein Embryo – ein Mensch im kleinsten Stadium – getötet.

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