Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht

08.09.2008

Der Preis des Todes: 8000 Euro fuer Suizidbegleitung durch Sterbehelfer Kusch

Berlin / Hamburg (ALfA). Eine Suizidbegleitung durch den ehemaligen Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch, kostet ab sofort bis zu 8000 Euro. Diesen Preis, der jedoch auch individuell "unter Beruecksichtigung der finanziellen Situation des Sterbewilligen" niedriger vereinbart werden kann, nannte Kusch auf einer am 1. September neu eroeffneten Webseite. Mit dem neuen Internetauftritt will Kusch nach eigenen Angaben der Nachfrage nach seinen "Diensten" gerecht werden und Informationen fuer alle Interessierten anbieten. Kusch hatte Anfang Juli fuer Schlagzeilen gesorgt, nachdem er in einer Pressekonferenz bekannt gab, erstmals Suizidbegleitung bei einer 79-jaehrigen Frau aus Wuerzburg geleistet zu haben, damals noch kostenlos. Die Frau war allerdings weder unheilbar krank, noch litt sie unter permanenten Schmerzen, sondern hatte nach eigener Aussage lediglich Angst vor dem Pflegeheim. Daher wollte sie ihr Leben selbst beenden (siehe ALfA-Newsletter 26/08 vom 05.07.2008). Wie Kusch gegenueber der Presse erlaeuterte, habe er seitdem "300 bis 500 Hilfsgesuche" erhalten. Mit einigen Hilfesuchenden stehe er nun in Kontakt zur Konkretisierung ihrer Plaene. Ein Termin fuer eine naechste Suizidbegleitung stehe jedoch noch nicht fest.

"Jetzt laesst Roger Kusch seine Maske fallen: Statt sich tatsaechlich an die Seite Schwerstkranker und Sterbender zu stellen, geht es ihm ganz billig ums Geschaeft", kommentierte der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in einer Pressemitteilung vom 1. September die erstmaligen Preisoffenlegungen Kuschs. "Es ist nicht nur zynisch, sondern auch aeusserst geschaeftstuechtig, dabei den Erstkontakt bis zum Hausbesuch als Lockangebot kostenfrei anzubieten", erklaerte Brysch. Allein diese neue Entwicklung im Fall Kusch zeige, dass die politische Diskussion um ein Verbot der kommerzialisierten Beihilfe zum Suizid der Praxis hinterherhinke. Gerade erst vor der Sommerpause konnte sich der Bundesrat auf keinen Entwurf einigen, der nicht nur Aktivitaeten von Suizid-Organisationen, sondern auch Aktivitaeten von Einzelpersonen wie Roger Kusch einschliesst. "Ueber Parteigrenzen hinweg muessen die Politiker jetzt an einem Strang ziehen statt seit zwei Jahren vorliegende Gesetzentwuerfe immer wieder auf die lange Bank zu schieben", forderte Brysch. Nur mit einem solchen Verbot koenne sich die Politik auf die Seite der Schwerstkranken und Sterbenden stellen. Zudem muesse sie auch fuer verbesserte Bedingungen am Lebensende sorgen, um Geschaeftemachern wie Roger Kusch nicht in die Haende zu spielen. "Denn klar ist: Suizidhilfe ist keine Sterbebegleitung", bekraeftigte Brysch.

Entscheidungen im Bundesratsrechtsausschuss vertagt

Unterdessen teilte das baden-wuerttembergische Justizministerium in einer Presseaussendung vom 3. September mit, dass der Rechtsausschuss des Bundesrates sich mit dem Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der geschaeftsmaessigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttoetung befasst und eine Entscheidung vertagt hat. Fuer Baden-Wuerttembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) sei diese Entscheidung "nicht nachvollziehbar". Mit Blick auf das aktuelle Angebote von Kusch erklaerte Goll: "Ich will gewerbliche und organisierte Sterbehilfe nicht laenger dulden. Ich respektiere die hoechstpersoenliche Entscheidung eines jeden, seinem Leben ein Ende zu bereiten. Ein Angehoeriger, der einem Sterbewilligen in dieser Ausnahmesituation hilft, soll sich auch nicht strafbar machen. Aber die gewerbliche und organisierte Sterbehilfe hat mit Naechstenliebe nichts zu tun. Sie kann zu vorschnellen Entschluessen fuehren, die unumkehrbar sind." Hier habe der Staat die Pflicht, das Leben zu schuetzen. "Wenn Vereine den Tod an der naechsten Ecke oder auf Parkplaetzen anbieten und der Vereinsvorsitzende dafuer 8.000 Euro fordert, laeuten bei mir die Alarmglocken", sagte Goll. "Wir haben uns diesem heiklen Thema mit der notwendigen Sensibilitaet genaehert und bereits eine entsprechende Ausschuss-Empfehlung im Bundesrat auf der Tagesordnung gehabt. Warum das Thema dann ploetzlich abgesetzt wurde, ist mir bis heute ein Raetsel", so Goll. Gleiches gelte fuer die Entscheidung vom 3. September im Rechtsausschuss, das Thema erneut zu vertagen.


Weitere Informationen

1. Nach Bekenntnis zu Suizidbegleitung: Ex-Justizsenator Kusch entfacht neue Sterbehilfe-Debatte
2. Ohne klare Entscheidung: Bundesrat fasst nur unverbindliche Entschliessung gegen kommerzielle Sterbehilfe
ALfA-Newsletter 26/08 vom 05.07.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-anzeige/brows e/1/article/alfa-newsletter-2608-vom-05072008/?tx_ ttnews%5BbackPid%5D=9&cHash=57dc6c7493

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht


Die Meldungen sind teilweise Pressemitteilungen und Newslettern von Partnerorganisationen entnommen. Das Meldungs-Datum bezeichnet den Tag der Aufnahme auf diese Webseite.