Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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02.05.2008

Neuer Anlauf in Sachen Spätabtreibung

CDU/CSU-Spitzenvertreter und Ärzteschaft beraten über Spätabtreibungen


Neuer Anlauf: CDU/CSU-Spitzenvertreter und Aerzteschaft beraten ueber Spaetabtreibungen

Berlin/Muenchen (ALfA). Am 25. April trafen sich Vertreter der Bundesaerztekammer und der Deutschen Gesellschaft fuer Gynaekologie und Geburtshilfe (DGGG) mit der Spitze der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu einem gemeinsamen Gespraech zum Thema Spaetabtreibungen. Hier scheint nun eine Loesung in Aussicht, die Forderungen der Aerzteschaft beruecksichtigt und zukuenftig besser zur Vermeidung von so genannten Spaetabbruechen beitraegt. Dies erklaerten die Bundesaerztekammer und die Deutschen Gesellschaft fuer Gynaekologie und Geburtshilfe e.V. in einer gemeinsamen Pressemitteilung im Anschluss an das Treffen.

Ziel der Gesetzesergaenzung sollte es demnach sein, Frauen in Konfliktsituationen zu helfen, adaequate Entscheidungen zu finden. Die dazu notwendige Abwaegung soll das Lebensrecht des Kindes insbesondere auch bei fortgeschrittener Schwangerschaft schuetzen und gleichermassen das Beduerfnis der Schwangeren nach einer ausgewogenen Entscheidung fuer ihr Leben und ihre Gesundheit beruecksichtigen. "Wir wuerden es sehr begruessen, wenn nun endlich im Schwangerschaftskonfliktgesetz die unbestrittenen Defizite im gegenwaertigen Recht behoben werden koennten. Jetzt gibt es erstmals seit Jahren die Moeglichkeit, Einigkeit ueber eine Gesetzesergaenzung zu erzielen, die sich eng an die konzeptionelle Grundentscheidung der Reform aus dem Jahre 1995 anlehnt und den seinerzeit gefundenen Kompromiss unangetastet laesst", sagte Bundesaerztekammer-Praesident Prof. Dr. Joerg-Dietrich Hoppe.

Etwa 120.000 Schwangerschaftsabbrueche werden pro Jahr in Deutschland laut den Aerztevertretern vorgenommen, davon drei Prozent nach medizinischer Indikation. Waehrend bei der so genannten Fristenregelung innerhalb der ersten zwoelf Wochen der Schwangerschaft eine obligatorische Beratung und auch eine dreitaegige Bedenkzeit zwischen erfolgter Beratung und Durchfuehrung des Schwangerschaftsabbruchs gesetzlich geregelt ist, sieht dies bisher beim spaeten Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Indikation vollkommen anders aus, obwohl hier die Konfliktlage wesentlich schwieriger sei, kritisierte Prof. Dr. Heribert Kentenich, Chefarzt der Frauenklinik der DRK-Kliniken Berlin-Westend, die gegenwaertige Rechtslage. "Gerade im spaeten Stadium einer Schwangerschaft, in der das Kind ausserhalb des Mutterleibes ueberlebensfaehig waere, bedarf es einer gleichermassen kompetenten wie einfuehlsamen Beratung, in der die Frauen auf vertiefende psychosoziale Beratungsmoeglichkeiten hingewiesen werden. Wie gehe ich mit moeglichen Behinderungen des Kindes um? Wer kann mir Hilfe geben? Das sind Fragen, auf die Aerzte in einer solchen Konfliktsituation Antworten geben muessen", betonte Prof. Dr. Walter Jonat, Praesident derDGGG.

Die Bundesaerztekammer und die DGGG hatten bereits im Dezember 2006 einen Vorschlag zur Ergaenzung der Abtreibungsregelung aus medizinischer Indikation unterbreitet. Dieser sieht u.a. eine aerztliche Beratung bei Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Indikation vor. Weiter soll nach Ansicht der Aerzteschaft der Arzt die Schwangere auf die Hilfen einer psychosozialen Beratung hinweisen muessen und es soll nach der Beratung eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen eingehalten werden. Auch die statistische Erfassung des Schwangerschaftsabbruchs aus medizinischer Indikation sei zu verbessern, um bestehende Luecken zu beseitigen, so die Aerztevertreter. Bisher seien der Fetozid in der Fruehschwangerschaft, z. B. zur "Reduktion" von Drillings- auf Zwillingsschwangerschaften, oder das Toeten des Ungeborenen mit einer Spritze vor dem Schwangerschaftsabbruch statistisch nicht eindeutig erfasst worden.

Beim Thema Spaetabtreibung versuchen die Regierungsparteien bislang vergeblich zu einer gemeinsamen Loesung zu kommen. Bisherige Anlaeufe hierzu in den letzten Jahren waren immer wieder wegen Uneinigkeiten gescheitert, da insbesondere von Seiten der SPD befuerchtet wird, der komplette Paragraf 218 solle aufgerollt werden.


Weitere Informationen:

Vorschlag zur Ergaenzung des Schwangerschaftsabbruchrechts aus medizinischer Indikation Bundesaerztekammer und Deutschen Gesellschaft fuer Gynaekologie und Geburtshilfe (DGGG)
37 Seiten im PDF-Format (2,2 MB), aktualisiert: 01.11.2007 http://www.dggg.de/_download/unprotected/rec_abbru ch_med_indikation.pdf

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