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10.04.2008

Embryonale Stammzellforschung ist verzichtbar

Der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe zur Beschlussfassung über das Stammzellgesetz

Embryonale Stammzellforschung ist für Therapien irrelevant, adulte
Stammzellen ethisch unproblematisch und therapeutisch erfolgreich. Die
Argumente zugunsten einer Ausweitung der Forschung mit menschlichen
embryonalen Stammzellen durch Verschiebung des Stichtages sind im
Verlauf der Debatte zusehends in sich zusammengefallen.

Entgegen seit Jahren geäusserten Erwartungen von Therapieansätzen auf
Basis menschlicher embryonaler Stammzellen gibt es mit ihnen bis heute
keinen einzigen Therapie-Versuch am Menschen in einer klinischen Studie
und erst recht keine einzige wissenschaftlich erwiesene Therapie mit
embryonalen Stammzellen .

Die DFG hatte noch in ihrer Stellungnahme 2006 die Ankündigung der
US-Firma "GERON", sie werde demnächst eine klinische Studie mit
embryonalen Stammzellen am Menschen beginnen, als Kronzeugen einer
therapeutischen Anwendungsnähe zitiert. Heute jedoch schenkt niemand
mehr den seit 2002 regelmäßig wiederholten Ankündigungen der US-Firma
"GERON", sie wolle "demnächst" eine klinische Studie mit embryonalen
Stammzellen am Menschen beginnen, ernsthaft Glauben. Die früher vielfach
gefeierten Ankündigungen der Firma "ESI" aus Singapur, die klinische
Studien mit embryonalen Stammzellen am Menschen für 2005/20006
angekündigt hatte, sind völlig in sich zusammengefallen, seit im Juli
2007 das Wissenschaftsmagazin "Science" berichtet hatte, dass "ESI"
seine therapeutischen Ambitionen mit embryonalen Stammzellen ersatzlos
gestrichen hat. "ESI" hat seit Wochen sogar seine Internet-Seite
www.escellinternational.com abgeschaltet und vertröstet auf ein
"demnächst" irgendwann in den kommenden Wochen.

Bis heute wurde kein einziger Patient mit embryonalen Stammzellen
therapiert, doch Tausende von Versuchstieren sind an Tumoren gestorben,
die durch embryonale Stammzellen ausgelöst werden.

Hingegen haben in den letzten Jahren ethisch unproblematische adulte
Stammzellen sowohl am Menschen als auch in Tierversuchen ihren
therapeutischen Nutzen erwiesen. Bereits 1990 wurde der
Medizinnobelpreis an Edward Donnall Thomas für die ersten, vor über
vierzig Jahren entwickelten Therapien mit adulten Stammzellen verliehen.
Deutsche Ärzte sind weltweit führend in der Therapie mit adulten
Stammzellen etwa beim Herzinfarkt, die von den Krankenkassen bereits
finanziert wird.

Angesichts der offensichtlichen therapeutischen Nutzlosigkeit
embryonaler Stammzellen wird nun hilfsweise argumentiert, die Forschung
mit ihnen sei unverzichtbar, um weitere Therapien mit adulten
Stammzellen entwickeln zu können.

Doch bezeichnenderweise hat kein einziger Sachverständiger der im März
durchgeführten Anhörung ein konkretes Beispiel dafür benannt, dass eine
mit menschlichen embryonalen Stammzellen gewonnene Erkenntnis für die
therapeutische Forschung mit adulten Stammzellen unverzichtbar wäre.
Kein einziger Sachverständiger – auch keiner der den DFG-Forderungen
nahestehenden Sachverständigen – hat in seiner schriftlichen
Stellungnahme auf die darauf abzielende Leitfrage des Bundestages ein
solches konkretes Beispiel genannt ("Welches sind aus Ihrer Sicht die
bedeutendsten Ergebnisse der embryonalen Stammzellforschung, die für die
Nutzbarmachung adulter Stammzellen in heutigen und künftigen Therapien
eine zentrale Rolle spielen?"). Offensichtlich existiert bis heute keine
einzige wissenschaftliche Erkenntnis, die nur mit menschlichen
embryonalen Stammzellen gewonnen werden konnte und die für Therapien mit
adulten Stammzellen eine zentrale Rolle spielt.

Ein weiteres prominentes Argument der Debatte war, dass deutsche
Forscher Zugang zu neuen, angeblich im Ausland bereits verfügbaren,
"sogenannten sauberen" Stamzelllinien erlangen müssten, die "gänzlich
unabhängig von tierischem Material" (DFG-Vizepräsident Hacker) oder
"frei von tierischen Nährzellen und fötalem Rinderserum"
(DFG-Stellungnahme 2006) seien.

Tatsächlich aber ist weltweit keine einzige embryonale Stammzelllinie
verfügbar, die wirklich "gänzlich unabhängig von tierischem Material"
oder "frei von tierischen Nährzellen und fötalem Rinderserum" ist. Weder
das neue Europäische Stammzell-Register (www.hescreg.eu) noch das
britische Stammzell-Register (www.ukstemcellbank.org.uk) weist eine
einzige derartige Stammzelllinie als verfügbar aus. Alle weltweit
verfügbaren menschlichen embryonalen Stammzelllinien waren in Kontakt
mit tierischen Zellen oder Produkten.

Die weltweit einzige angeblich "tier-freie" Stammzelllinie "SA611", die
laut www.ukstemcellbank.org.uk bereits im Juni 2005 hergestellt und 2006
in einer wissenschaftlichen Publikation beschrieben wurde, ist bis heute
nirgends erhältlich. Diese fast dreijährige Nicht-Verfügbarkeit von
"SA611" ist insbesondere deshalb erstaunlich, als diese Linie von einem
gewinnorientieren kommerziellen Unternehmen – der schwedischen Firma
Cellartis – hergestellt wurde. Offenbar gibt es gravierende Probleme mit
dieser Stammzelllinie, die der Absicht, diese weltweit einzigartige
Linie rasch der Forschergemeinschaft zur Verfügung zustellen,
entgegenstehen. Möglicherweise existiert diese "tier-freie"
Stammzelllinie gar nicht mehr.

Tatsächlich also würde die Abschaffung (Gesetzentwurf Flach, FDP) oder
die Verschiebung des deutschen Stichtages auf den 1. Mai 2007
(Gesetzentwurf Röspel, SDP) deutschen Forschern heute keinen Zugang zu
"sogenannten sauberen" Stamzelllinien eröffnen, die "frei von tierischen
Nährzellen und fötalem Rinderserum" sind.

Der Gesetzentwurf des Abgeordneten René Röspel, der den Stichtag auf den
1. Mai 2007 verschieben will, bringt als zentrales Argument vor, "seit
der Verabschiedung des Gesetzes hat sich die Zahl der vor dem 1. Januar
2002 hergestellten und für die Wissenschaft verfügbaren Zellen erheblich
verringert. Dies hat dazu geführt, dass immer weniger Zelllinien für die
Forschung in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen."

Diese Behauptung ist völlig falsch. Denn im April 2002 – das deutsche
Stammzellgesetz wurde am 25. April 2002 vom Bundestag beschlossen –
stand eine einzige Stammzelllinie zur Verfügung, so die
US-Gesundheitsbehörde NIH, heute stehen 21 Linien zur Verfügung. Das
bestätigte die Bundesregierung am 8. Februar 2008 durch den
Parlamentarischen Staatssekretär im Forschungsministerium Thomas Rachel:
"Nach Auskunft des NIH Embryonic Stem Cell Registers war im April 2002
eine Zelllinie verfügbar für den Versand. Auf der Internetseite des ESCR
(http://stemcells.nih.gov/research/registry/) waren am 06. Februar 2008
21 der insgesamt 78 aufgelisteten Zelllinien verfügbar für den Versand."

Tatsächlich hat sich also die Zahl der seit Verabschiedung des Gesetzes
verfügbaren Stammzelllinien von einer einzigen auf 21 erheblich
vermehrt. Es ist davon auszugehen, dass der Abgeordnete René Röspel nach
dieser regierungsamtlichen Richtigstellung durch
Forschungs-Staatssekretär Thomas Rachel seine falsche Behauptung –
immerhin eine tragende Säule seines Gesetzentwurfes – nicht mehr
wiederholen wird.

Zwischen Januar und April 2008 hat das Robert-Koch-Institut (RKI) fünf
neue Anträge auf Import solcher embryonaler Stammzellen genehmigt.
Offensichtlich halten deutsche Stammzellforscher wie auch das
Robert-Koch-Institut diese Stammzellen für geeignet. Die jüngste Häufung
von RKI-Genehmigungen widerlegt die Behauptung, deutsche Wissenschaftler
hielten die "alten" Stammzellllinien für untauglich für
Grundlagen-Forschungszwecke.

Heute sind weder sich abzeichnende Therapien mit embryonalen Stammzellen
zu erkennen, noch sind "tier-freie" Stammzellinien weltweit irgendwo
verfügbar, noch stehen der deutschen Grundlagenforschung heute weniger
Stammzellinien als 2002 zur Verfügung, und die behauptete wesentliche
Rolle embryonaler Stammzellen für andere, ethisch akzeptable
Stammzelltherapien können nicht einmal Befürworter embryonaler
Stammzellen - auf offizielle Nachfrage des Bundestages hin - belegen.

Die Argumente zugunsten einer Ausweitung der Forschung durch mehr
embryonale Stammzellen haben sich als falsch erwiesen. Es gibt heute
keinen Grund zur Ausweitung der Forschung mit menschlichen embryonalen
Stammzellen durch Verschiebung des Stichtages. Es gibt heute weniger
Gründe denn je, überhaupt Forschung mit menschlichen embryonalen
Stammzellen zuzulassen. Sie ist nicht nur ethisch problematisch und für
die Mehrheit der Deutschen inakzeptabel, wie die TNSinfratest-Umfrage
vom Januar belegt, sie ist verzichtbar.

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