Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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27.01.2008

4. Gedenktag fuer Opfer des Nationalsozialismus: Menschen mit Behinderungen waren erste Opfer des NS-Regimes

Berlin (ALfA). Anlaesslich des Gedenktages fuer die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2008, erinnerte der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fuer die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hueppe, in einer Pressemitteilung vom 24. Januar daran, dass zu den ersten Opfern des Nationalsozialismus Menschen mit Behinderungen gehoerten. Ab Juli 1933 wurden sie durch das "Gesetz zur Verhuetung erbkranken Nachwuchses" systematisch erfasst. So genannte "Erbkranke" wurden selektiert und zwangssterilisiert. Den nationalsozialistischen Euthanasiemorden im Rahmen des so genannten "T4-Programms" fielen ab 1939 ueber 100.000 Menschen mit Behinderungen zum Opfer. An vielen weiteren wurden medizinische Versuche durchgefuehrt. Die Morde an kranken und behinderten Menschen waren Vorlaeufer und Vorbild der spaeteren Massenmorde in den Vernichtungslagern.

Der juedische Arzt und Leiter der Kommission zur Bewertung der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den Menschen-Experimenten waehrend des Nazi-Regimes habe laut Hueppe in einem Fachartikel dokumentierte, dass die Grundlage fuer die Verfolgung Behinderter und Kranker bereits Jahre vor der NS-Diktatur gelegt wurde. Schon frueh haette sich die Auffassung breit gemachte, dass es Leben gibt, das es nicht wert sei, gelebt zu werden. Beklemmend sei, dass viele Forscher und Aerzte, die an den Forschungen aktiv beteiligt waren, nach dem Ende des Nazi-Regimes weiterhin in Deutschland forschen durften und Forschungsauftraege erhielten. Einige Forscher seien nach 1945 schon bald in Leitungsfunktionen deutscher Forschungseinrichtungen beschaeftigt worden, erklaerte Hueppe. "Unser Grundgesetz verpflichtet zu Achtung und Schutz der unantastbaren Menschenwuerde. Traeger der Menschenwuerde ist jeder Mensch, unabhaengig von Alter, Geschlecht, Rasse, Krankheit oder Behinderung. Die Erblast der NS-Verbrechen ist bleibende Mahnung, jeder Tendenz zur Wertabstufung von menschlichem Leben entschieden entgegenzutreten", erinnerte der Abgeordnete.

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