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26.01.2008

1. Novellierung des Stammzellengesetzes: Entscheidung vor Ostern

Berlin / Bruessel (ALfA). In der Debatte ueber eine Novellierung des Stammzellgesetzes kommt es moeglicherweise schneller als geplant zu einer Entscheidung. Medienberichten zufolge soll bereits am 14. Februar ueber die zur Abstimmung stehenden Antraege und Gesetzentwuerfe fuer eine Aenderung des Stichtagsregelung in erster Lesung debattiert und noch vor Ostern eine Entscheidung gefaellt werden. Derzeit ist in Deutschland nur die Forschung mit importierten embryonalen Stammzellen erlaubt, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Forscher fordern jedoch eine Streichung bzw. Verschiebung des Stichtags, um mit neueren, angeblich besseren, Stammzellen arbeiten zu koennen.

Zur Abstimmung stehen bislang vier fraktionsuebergreifende Antraege bzw. Gesetzentwuerfe. Ein Gruppenantrag sieht eine einmalige Verschiebung des Stichtags vor, um so den Import neuerer Zelllinien zu ermoeglichen. Der Antrag wurde offiziell am 23. Januar vorgestellt und bis dahin nach Angaben der Initiatoren Rene Roespel (SPD) und Ilse Aigner (CSU) von 172 Abgeordneten unterzeichnet. Ein zweiter Antrag, der vergangene Woche vorgestellt wurde, draengt auf Beibehaltung des Stammzellgesetzes von 2002 und wird von derzeit 124 Abgeordneten aller Fraktionen unterstuetzt. Ein Gesetzentwurf aus den Reihen der FDP, der einen Wegfall des Stichtages vorsieht, wurde bislang von 85 Abgeordneten aller Parteien unterschrieben. Ein dritter, bislang noch nicht offiziell vorgestellter und von Hubert Hueppe (CDU) initiierter Antrag will jeglichen Import embryonaler Stammzellen verbieten und damit wieder die urspruengliche Lage vor Verabschiedung des Stammzellgesetzes herstellen. Dieser Antrag wurde bisher von 31 Parlamentariern unterzeichnet. Damit haben sich nun 412 der 613 Abgeordneten des Deutschen Bundestages positioniert. Wie die restlichen Parlamentarier bei den ohne Fraktionszwang anstehenden Abstimmungen entscheiden werden, ist noch offen.

Unterdessen haben 15 Abgeordnete aller grossen Fraktionen des Europaparlaments die EU-Kommission aufgefordert, die finanzielle Foerderung von EU-weiten Forschungsprojekten mit embryonalen Stammzellen vor dem Hintergrund der neuesten Entwicklung mit Stammzellen aus Hautzellen zu ueberdenken. Zudem forderten sie eine Unterbrechung bereits begonnener EU-Stammzellforschungsvorhaben. Die Abgeordneten um Dr. Peter Liese (EVP-ED) und Hiltrud Breyer (Die Gruenen / Europaeische freie Allianz) haben hierzu eine Anfrage gestellt. Eine Antwort wird laut Breyer in ca. sechs Wochen erwartet.


Weitere Informationen:

Embryonale Stammzellforschung: Ein ethisches Dilemma Klinkhammer, Gisela; Richter-Kuhlmann, Eva Zurzeit wird ueber mehrere Entwuerfe eines Stammzellgesetzes diskutiert.
Dabei gilt es, Forschungsfreiheit und die Hoffnung auf Heilung gegenueber dem Embryonenschutz abzuwaegen.
Deutsches Aerzteblatt, Jg. 105, Heft 4, 25.01.08 im PDF-Format
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/pdf.asp?id=586 54

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