Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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29.10.2007

Sterbehilfe-Vorstoss: Dignitas will deutsche Rechtslage mittels Praezedenzfall klaeren

Berlin (ALfA). Durch einen juristischen Praezedenzfall will die umstrittene Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas erreichen, dass Suizidbegleitung in Deutschland kuenftig straffrei bleibt. Zum durchexerzieren eines Musterprozesses suche man im Grossraum Berlin nach einer sterbewilligen Person, die selbst und deren Angehoere bereit seien, eine Strafverfolgung einzugehen, sagte der Dignitas-Vorsitzende Ludwig A. Minelli laut Berliner Zeitung in der Online-Ausgabe vom 22. Oktober. Etwaige entstehende Kosten werde Dignitas uebernehmen. Ziel des Vorhabens sei es, die in Deutschland geltende Rechtslage dahingehend zu aendern, dass sich nicht mehr jemand strafbar mache, der einem todkranken Menschen beim Suizid assistiert. Bislang besteht in Deutschland die Pflicht zur Rettung des Betroffenen, d.h. ein anwesender Arzt muss Massnahmen zur Wiederbelebung einleiten, andernfalls macht er sich strafbar. "Das deutsche Recht zwingt somit dazu, Suizidwillige beim Sterben allein zu lassen", so Minelli. Das sei "menschenunwuerdig". Des weiteren wolle man erreichen, dass das fuer die Selbsttoetung in der Schweiz verwendete Medikament Natriumpentobarbital in Deutschland zugelassen wird. Laut dem Berliner Arzt Uwe-Christian Arnold, Vizevorsitzender von Dignitate, dem deutschen Ableger von Dignitas, hoffe man, dass die Richter in der Region Berlin beim Thema Freitod-Begleitung aufgeschlossener seien.

Scharfe Kritik an dem Dignitas-Vorhaben kam von der Deutschen Hospiz Stiftung. Nun sei dringend die Politik gefragt, hiess es in einer Pressemitteilung vom 23. Oktober. Bereits im April 2006 wurde eine Gesetzesinitiative gegen das Geschaeftemachen beim Vermitteln von assistiertem Suizid in den Bundesrat eingebracht. "Hessen, Thueringen und das Saarland verfolgten einen guten Ansatz. Es ist hoechste Zeit, dieses Ziel voranzutreiben. Wir brauchen endlich ein Verbot des Geschaeftemachens mit dem Tod", erklaerte der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Als gefaehrlich sei ausserdem der Vorstoss von Dignitas einzustufen, das Betaeubungsmittelgesetz aufzuweichen, um das in Deutschland verbotene Toetungsmittel zuzulassen. Die Missbrauchsgefahr, die in einer solchen Aufweichung liege, sei enorm. Dies habe man zuletzt im Januar diesen Jahres am Fall eines Wuppertaler Studenten sehen koennen, der den Tod von sechs Menschen durch den Internet-Vertrieb von Tod bringenden Mitteln verursachte.

"Es kann nicht darum gehen, Schwerstkranken nur den Tod als Loesung anzubieten. Es muss vielmehr darum gehen, ihnen ein menschenwuerdiges Leben bis zuletzt zu ermoeglichen. Die Politik hat mit einer Staerkung der Rechte von Schwerstkranken und Sterbenden juengst einen guten Weg eingeschlagen. Eine Organisation wie Dignitas dagegen befindet sich auf dem Holzweg", so Brysch.


Weitere Informationen:

Dignitas will Rechtslage bei Sterbehilfe klaeren Vereinschef Minelli strebt Praezedenzfall in Berlin an BERLIN. Die umstrittene Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas will durch einen juristischen Praezedenzfall erreichen, dass Suizidbegleitung in Deutschland kuenftig straffrei bleibt.
BERLINER ZEITUNG 22.10.07
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv /.bin/dump.fcgi/2007/1022/politik/0136/index.html

Empoerung ueber Dignitas
Organisation will in Berlin aktive Sterbehilfe leisten und sucht Patienten BERLINER ZEITUNG 25.10.07 http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv /.bin/dump.fcgi/2007/1025/lokales/0028/index.html

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