Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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29.09.2007

Hauptvorstand der Deutschen Evangelischen Allianz: Nein zur Änderung des Stammzellgesetzes

In seiner Herbstsitzung hat sich der Hauptvorstand der Deutschen Evangelischen Allianz am 28. September 2007 im thüringischen Bad Blankenburg mit der derzeit diskutierten Frage der Änderung des Stammzellgesetzes befasst und einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

„Die Verabschiedung des Stammzellgesetzes im Jahr 2002 war ein tiefer Eingriff in den bis dahin hervorragenden Embryonenschutz in Deutschland. Während bis dahin generell zu recht jede Form der uneigennützigen Forschung an Embryonen verboten war, wurde jetzt in gewissen Umfang die Tötung von Embryonen für Forschungszwecke hingenommen. Zwar blieb die Tötung in Deutschland verboten, aber aus solchen Handlungen im Ausland durften deutsche Forscher Nutzen ziehen, wenn die Tötungshandlung schon vor dem 01.01.2002 geschehen war. Damals schrieb die Bundesregierung in der offiziellen Presseverlautbarung, dass dieses Gesetz in der Lage sei „die Menschenwürde und das Recht auf Leben zu schützen und zugleich die Freiheit der Forschung zu gewährleisten“. Nach unserer Auffassung war dies ein folgenreicher Fehler. Die jetzt stattfindende Debatte um die Änderung des Stichtags zeigt an, dass solche Kompromisse weder die Menschenwürde schützen noch das Recht auf Leben.

Weil das Verbot von Tötungshandlungen keine Kompromisse erlaubt, lehnen wir mit dem gültigen Embryonenschutzgesetz die Tötung von Embryonen, ungeborenen Kindern, ab.

Wir bitten die Kirchen in Deutschland, sich ohne Einschränkungen zum Embryonenschutzgesetz zu stellen und einer weiteren Auflösung des Embryonenschutzes durch eine Änderung des Stammzellgesetzes energisch zu widerstehen.

Wir bitten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages einer Veränderung oder gar Streichung des Stichtags im Stammzellgesetz nicht zuzustimmen.“

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