Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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29.09.2007

SPD-Vorstoss: Erster Antrag zur Aenderung des Stammzellgesetzes vorgelegt

Berlin (ALfA). In die Debatte um eine Novellierung des Stammzellgesetzes kommt zunehmend Bewegung. Wie das Nachrichtenmagazin Spiegel in einer Vorabmeldung vom 22. September berichtete, haben die beiden Forschungspolitiker der SPD-Fraktion im Bundestag, René Roespel und Joerg Tauss, eine Initiative zur Aenderung des Stammzellgesetzes gestartet und werben jetzt fraktionsuebergreifend fuer einen entsprechenden Gruppenantrag. Demnach sieht der Entwurf zwei wesentliche Aenderungen vor: Zum einen wollen sie den Stichtag auf den 1. Mai 2007 verschieben. Bislang duerfen Forscher nur mit menschlichen embryonalen Stammzellen arbeiten, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden. Zweitens wollen die SPD-Abgeordneten die Geltung des Stammzellgesetzes auf das Inland beschraenken, damit Forscher sich nicht eventuell strafbar machen, wenn sie mit auslaendischen Kollegen kooperieren, die mit juengeren Stammzelllinien arbeiten.

Bei den Gruenen im Bundestag stiess die Vorlage umgehend auf Ablehnung. "Mit diesem Vorstoss kommt beim Schutz des menschlichen Lebens alles ins Rutschen", erklaerte Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher der Fraktion Buendnis 90 / Die Gruenen im Bundestag, in einer Pressemitteilung vom 22. September. "Mit dem Vorschlag von Tauss und Roespel zur Aenderung des Stichtages orientiert sich der Gesetzgeber pragmatisch an den Bedarfsanmeldungen der Forschung. Embryonale Stammzellen werden durch das Toeten von Embryonen, also das Vernichten menschlichen Lebens, gewonnen. Dieses Toeten wird durch eine Aenderung des Stichtages erneut legitimiert. Dieses ethische Shopping des Gesetzgebers lehne ich ab." Es sei begruendungsbeduerftig, warum der Gesetzgeber dann ueberhaupt noch einen Stichtag braucht, wenn er ihn nach Bedarf ohnehin immer wieder verschiebt, so Beck. Wie Priska Hinz, forschungspolitische Sprecherin der Gruenen, am Tag darauf in einer Pressemitteilung ankuendigte, will ihre Fraktion eine parlamentarische Initiative ueber Fraktionsgrenzen hinaus fuer die Beibehaltung der Stichtagsregelung im Stammzellgesetz starten.

Auch der Bundesverband Lebensrecht uebte Kritik an dem SPD-Vorstoss. "Eine Verschiebung des Stichtags, wie sie die Bundestagsabgeordneten René Roespel und Joerg Tauss vorschlagen, lehnen die im Bundesverband Lebensrecht zusammengeschlossenen Lebensrechtsorganisationen entschieden ab", erklaerte die BVL-Vorsitzende, Dr. med. Claudia Kaminski in einer Pressemitteilung vom 24. September. Die Argumentation der SPD-Politiker ueberzeuge nicht. Der BVL fordert den Gesetzgeber daher auf, statt das Stammzellgesetz zu novellieren, weitere wirksame Schritte zur Foerderung der Forschung mit adulten koerpereigenen Stammzellen zu beschliessen, fuer die keine menschlichen Embryonen getoetet werden muessen.

Bei der Herbst-Vollversammlung vom 24. bis 27. September in Fulda hat sich auch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) vehement gegen eine Verschiebung des Stichtages ausgesprochen. Wie der Vorsitzende der DBK, Karl Kardinal Lehmann, am 27. September mitteilte, betonen die deutschen Bischoefe angesichts der aktuellen Debatte im Deutschen Bundestag zur Aenderung des Stammzellgesetzes erneut nachdruecklich "die Unantastbarkeit des Lebensrechtes embryonaler Menschen". Sie fordern ein deutliches politisches Bekenntnis zu den Grundlagen des Embryonen-Schutzgesetzes und des Stammzellgesetzes. "Eine weitere Aufweichung des Embryonenschutzes, z.B. durch eine Verschiebung der geltenden Stichtagsregelung, mit der auch ein Signal gegen Anreize zur Toetung menschlichen embryonalen Lebens zur Gewinnung von Stammzelllinien gesetzt werden sollte, lehnen wir entschieden ab", hiess es bei der DBK. Die bemerkenswerten neueren Erfolge auf dem Gebiet der adulten Stammzellforschung seien ein zusaetzliches Argument gegen die Ausweitung embryonaler Stammzellforschung. Adulte Stammzellen werden aus koerpereigenem Gewebe gewonnen und vermeiden das ethische Dilemma der Toetung von Embryonen. "Deshalb plaedieren wir fuer eine signifikante Umstrukturierung der europaeischen und deutschen Forschungsfoerderung von der embryonalen zur adulten Stammzellforschung", so die Bischoefe.

Nach ausfuehrlicher Aussprache ueber einen Bericht von Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger aus Augsburg ueber seine Mitarbeit im nationalen Ethikrat votierte die Deutsche Bischofskonferenz zudem dafuer, auch in Zukunft an der Diskussion grundlegender Themen der Lebenswissenschaften in den Beratungen von Bundesregierung und Parlament mitzuwirken. "Das glaubwuerdige Eintreten fuer einen umfassenden Lebensschutzes in einer menschenwuerdigen Gesellschaft laesst kein Abseitsstehen in dieser Grundsatzdiskussion zu", so die Begruendung.

In einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt bzw. Focus online am 26. September plaedieren die Stammzellforscher Dr. Hans Schoeler und Oliver Bruestle nach wie vor fuer eine Aenderung des Stammzellgesetzes und eine komplette Abschaffung der Stichtagsregelung. Insbesondere Schoeler machte deutlich, wie die Plaene hin zu einer Aenderung des Embryonenschutzgesetz aussehen könnten.


Weitere Informationen:

Stammzellen: "Der Stichtag muss weg"
Deutsche Wissenschaftler wollen auf Weltniveau forschen Menschliche embryonale Stammzellen - deutsche Forscher ruetteln wieder am Gesetz. Die Gruende nennt der weltweit anerkannte Experte Professor Hans Schoeler.
HAMBURGER ABENDBLATT 26.09.07
http://www.abendblatt.de/daten/2007/09/26/798275.h tml

Stammzellgesetz: "Ich bin absolut zuversichtlich"
Der Bonner Neuropathologe Oliver Bruestle (44) gilt als der Pionier der Stammzellforschung in Deutschland. Er hofft auf eine Lockerung der strikten Auflagen des deutschen Stammzellgesetzes. Es erlaubt Forschern hierzulande nur, an solchen Zelllinien zu arbeiten, die vor dem 1. Januar 2002 entstanden sind. Der Bundestag hat kuerzlich darueber beraten.
FOCUS ONLINE 26.09.07
http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/zukunftsme dizin/news/stammzellgesetz_aid_131664.html

Embryonen in Wartestellung
Von Stefan Rehder
Mit embryonalen Stammzellen lassen sich keine Krankheiten heilen, wohl aber kann man munter auf Kosten der Steuerzahler forschen. Nun wollen die staatlich subventionierten Wissenschaftler neues "Material". Es ist deutlich, dass es dabei um sehr viel mehr geht als "nur" um die Frage, mit wie vielen Stammzelllinien, die aus getoeteten Embryonen hergestellt werden, deutsche Forscher in Deutschland in Zukunft arbeiten duerfen.
DIE TAGESPOST vom 27.09.2007
http://www.die-tagespost.com/Archiv/titel_anzeige. asp?ID=35020

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