Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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01.06.2007

Einigung bei Spätabtreibungen nicht in Sicht

Sozialdemokraten sehen keinen Anlass für eine Gesetzesänderung

H a n n o v e r (idea) – Bei der Diskussion um die Reduzierung der Spätabtreibungen wird es wohl zwischen SPD und CDU/CSU keine Einigung geben. Die SPD sehe keinen Anlass, den Paragraphen 218 StGB zu ändern, um die Zahl der Spätabtreibungen zu reduzieren, sagte die stellvertretende familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Caren Marks, auf einer Tagung zum Thema Spätabbrüche in Hannover. Teile der Unionsfraktion wollen das Gesetz ändern, weil sie die Zahl von jährlich etwa 2.000 gemeldeten Abtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche für zu hoch erachten. Möglicherweise könnte diese Zahl noch weitaus höher sein. Der Jurist Gunnar Duttge vom Zentrum für Medizinrecht in Göttingen sagte: „Es gibt genug Anzeichen dafür, dass die Statistik nicht die wahren Zahlen erfasst.“ Allein am Universitätsklinikum Bonn werden nach Aussage von Kirsten Wassermann vom Zentrum für Geburtshilfe und Frauenheilkunde jährlich etwa 200 Kinder nach der Drei-Monats-Frist abgetrieben.
Forderung: Pflichtberatung auch nach der 12. Woche
Der Präsident des EKD-Kirchenamts, Hermann Barth, plädierte für eine Gesetzesänderung bei Spätabtreibungen. Oft könnten die Kinder bereits außerhalb des Mutterleibs überleben. „Was trennt uns in diesen Fällen ethisch noch von der Tötung eines Kindes, bei dem Behinderungen oder gesundheitliche Schäden erst mit der Geburt festgestellt werden?“ fragte Barth, der dem Nationalen Ethikrat angehört. Er tritt auch für eine Pflichtberatung bei Abtreibungen nach der 12. Woche ein. Dies sei ein „bescheidenes Instrument“, um auch die Interessen des ungeborenen Kindes zur Sprache zu bringen. Auch der ärztliche Direktor der Frauenklinik Ammerland in Westerstede, Karl-Werner Scheppe, sprach sich für eine Pflichtberatung vor und nach einer vorgeburtlichen Untersuchung des Kindes aus. Zudem müsse die statistische Erfassung der Abtreibungen verbessert werden. „Wir brauchen Fakten und Zahlen“, forderte Schweppe. Zwar ist laut der Rechtsprechung ein behindertes Kind nicht automatisch ein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. In der Praxis wird aber nahezu jedes Kind, bei dem eine nicht therapierbare Behinderung festgestellt wurde, abgetrieben. „Ich habe in meiner 30-jährigen Dienstzeit nur drei Frauen gehabt, die ihr Kind trotz diagnostizierter Behinderung behalten haben“, sagte Schweppe.
Frist auch für medizinische Indikation
Der Philosoph Alfred Simon von der Akademie für Ethik in der Medizin (Göttingen) sprach sich zudem für die Einführung einer Frist bei der medizinischen Indikation aus. Bislang können Kinder bis zur Geburt straffrei abgetrieben werden, wenn die Fortführung der Schwangerschaft oder das Austragen des Kindes für die Frau aus seelischen oder körperlichen Gründen nicht zumutbar erscheint. Simon verwies darauf, dass die Bundesärztekammer bereits 1998 empfohlen habe, ab der 22. Schwangerschaftswoche das Schutzniveau des Kindes noch einmal zu erhöhen. Danach solle laut dem Gremium eine Abtreibung nur bei Gefährdung des Lebens der Mutter möglich sein. Zu dem Forum hatte das Zentrum für Gesundheitsethik an der Evangelischen Akademie Loccum gemeinsam mit dem Diakonischen Werk der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover und der Medizinischen Hochschule Hannover eingeladen.

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