Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht

19.05.2007

110. Deutscher Aerztetag: Aerzte gegen weitgehendes Gesetz zur Patientenverfuegung und gegen Aufweichung des Transplantationsgesetzes

Muenster (ALfA). Vom 15. bis 18. Mai fand in Muenster der 110. Deutsche Aerztetag statt. Dabei sprachen sich in einem Beschluss die Teilnehmer gegen eine umfangreiche rechtliche Regelung von Patientenverfuegungen aus. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Bundeseerztekammer vom 16. Mai hervor. Die Situationen am Lebensende seien hochkomplex und individuell. "Deshalb stellt sich die Frage, ob durch eine weitergehende gesetzliche Regelung nicht neue Verunsicherungen im medizinischen Alltag hervorgerufen werden", heisst es in dem Beschluss des Aerztetages. Es muesse lediglich klargestellt werden, in welchen Faellen das Vormundschaftsgericht einzuschalten sei. So sollte eine Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht nur notwendig sein, wenn zwischen Arzt und Bevollmaechtigtem oder Betreuer unterschiedliche Auffassungen darueber bestehen, ob die Nichtbehandlung oder der Behandlungsverzicht dem Patientenwillen entspricht, erklaerten die Delegierten.

Der in einer Patientenverfuegung geaeusserte Wille sei schon heute grundsaetzlich verbindlich und Grundlage aerztlichen Handelns. Eine Begrenzung der Reichweite einer Patientenverfuegung stehe im Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht des Patienten. "Jeder Patient hat das Recht, sich fuer oder gegen eine medizinische Behandlung zu entscheiden und gegebenenfalls den Umfang zu bestimmen. Dieser Grundsatz gilt auch fuer den antizipierten Willen. Daraus folgt, dass der sicher festgestellte Wille des Patienten unabhaengig von der Art oder dem Stadium einer Erkrankung zu beachten ist", so der Deutsche Aerztetag. Darueber hinaus stellten die Delegierten klar, dass es keine Pflicht gebe, eine Patientenverfuegung niederzulegen. "Ein Buerger sollte frei entscheiden duerfen, ob er eine Vorausverfuegung trifft oder nicht." Der Vorsorgevollmacht bzw. einer Kombination aus Vorsorgevollmacht und Patientenverfuegung komme gegenueber einer Patientenverfuegung ohne Vorsorgevollmacht eine besondere Bedeutung zu.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt befassten sich die Teilnehmer des Aerztetages mit dem Thema Organspende. Die Delegierten aeusserten Zweifel daran, dass ein Wechsel von der geltenden erweiterten Zustimmungsloesung zur Widerspruchsloesung, wie es der Nationale Ethikrat kuerzlich in einer Stellungnahme gefordert hatte, wirklich zu einer Foerderung der postmortalen Organspende fuehren werde (siehe ALfA-Newsletter 16/07 vom 27.04.2007). Zu bedenken sei auch, dass die Widerspruchsloesung in keinem europaeischen Land gegen den Willen der Angehoerigen durchgesetzt werde. Dieser Ruecksicht auf die Hinterbliebenen liege die Einsicht zugrunde, dass ein Konflikt mit den Angehoerigen der Transplantationsmedizin in jedem Fall schade, so die Aerzte. Dringend diskutiert werden muesse dagegen die Rolle der Krankenhaeuser mit Intensivstation im Hinblick auf die Mitteilung potenzieller Organspender, forderten die Vertreterinnen und Vertreter der Aerzteschaft. Auch die Moeglichkeit, jeden Fuehrerscheinbewerber zu einer Entscheidung fuer oder gegen eine Organspende zu bewegen, sollte geprueft werden. Auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat sich beim 110. Deutschen Aerztetag in Muenster laut einem Bericht der Aerzte Zeitung in der Onlineausgabe vom 16. Mai fuer eine Beibehaltung der Zustimmungsregelung bei Transplantationen ausgesprochen

Weiters lehnte der 110. Deutsche Aerztetag mit Blick auf das anstehende Gewebegesetz (siehe vorherigen Artikel) jede Form der Kommerzialisierung von Organ- und Gewebetransplantationen nachdruecklich ab. Kommerzialisierung als Schluessel zur Verteilung von Gesundheitsleistungen widerspreche nicht nur dem Solidaritaetsprinzip, sondern auch der aerztlichen UEberzeugung, dass der menschliche Koerper keine veraeusserbare Ware sein koenne und sein duerfe, heisst es im Beschluss des Aerzteparlaments laut Pressemitteilung. Transplantationen duerften nur abhaengig von medizinischen Kriterien erfolgen, die Vermoegenssituation des Empfaengers beispielsweise duerfe keinesfalls ein Kriterium sein.

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht


Die Meldungen sind teilweise Pressemitteilungen und Newslettern von Partnerorganisationen entnommen. Das Meldungs-Datum bezeichnet den Tag der Aufnahme auf diese Webseite.