Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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06.05.2007

Sind Patientenverfügungen Einfallstor für Sterbehilfe?

Mediziner warnt vor Festlegungen für den Fall schwerster Krankheiten

F r e i b u r g (idea) – Patientenverfügungen könnten zum Einfallstor für die Euthanasie in Deutschland werden. Davor hat der Palliativmediziner Prof. Christoph Student (Bad Krozingen) bei einem Symposium der Juristenvereinigung Lebensrecht (JVL) am 4. Mai in Freiburg (Breisgau) gewarnt. Patientenverfügungen legen fest, wie Ärzte mit einem Schwerstkranken umgehen sollen, der sich nicht mehr äußern kann. Beispielsweise kann darin ein Behandlungsverzicht für den Fall festgelegt werden, dass keine Chance mehr auf Heilung besteht. Student wies darauf hin, dass bei der Patientenverfügung das Handeln der Ärzte für eine Situation festgelegt werde, die der Patient nicht kenne und deshalb auch nicht beurteilen könne. Wenn man dann tatsächlich schwerstkrank sei, schätze man die Situation möglicherweise anders ein, könne den Meinungswandel aber nicht mehr kommunizieren.

Lebenszufriedenheit im Koma
Student berichtete von Studien an Menschen im Wachkoma und dem ähnlichen „Locked-in-Syndrom“. Diese hätten auf Fragen reagiert und zum Teil durch Muskelzuckungen im Augenlid geantwortet. Es habe sich herausgestellt, dass über 80 Prozent der „Locked-in“-Patienten ihre Lebensqualität als „zufriedenstellend“ oder besser einstuften. Das sei für gesunde Menschen zwar kaum nachvollziehbar, stelle aber die Annahme in Frage, dass das Leben dieser Patienten nicht lebenswert sei. Student bezweifelte auch, ob sich diagnostizieren lasse, dass ein Mensch irreversibel krank sei. Darüber ließen sich nur Wahrscheinlichkeitsaussagen treffen.

Wenn Menschen noch zu retten sind
Der Referent, der von 1997 bis 2006 Gesamtleiter des Stuttgarter Hospizes war, berichtete von einer Frau, die Anfang 20 nach einem Verkehrsunfall ins Wachkoma gefallen sei. Ihr Vater, ein Arzt, habe mit allen Mitteln um sie gekämpft – und nach zwei Jahren sei sie wieder aufgewacht. Ein Jahr später habe sie das Sportstudium aufgenommen und später erfolgreich abgeschlossen. „Solche Fälle gibt es auch, sie sind aber nicht die Regel“, sagte Student. Wenn in Patientenverfügungen ein Behandlungsverzicht festgelegt sei, würden auch Menschen mit Heilungsaussicht nicht mehr gerettet. Der Arzt empfiehlt deshalb, einem Menschen seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, damit dieser im Zweifelsfall in Beratung mit dem medizinischen Personal über eine Weiterbehandlung entscheiden könne.

Lobby fürs Lebensrecht
Die 1984 gegründete Juristenvereinigung Lebensrecht versucht, durch Diskussionsbeiträge, Stellungnahmen und Aufsätze in ihrer „Zeitschrift für Lebensrecht“ auf die Diskussion in Rechtswissenschaft und Politik Einfluss zu nehmen. Sie hat rund 700 Mitglieder. Vorsitzender ist der Richter a. D. Bernward Büchner (Freiburg).

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