Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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08.03.2007

EU blockiert unter deutscher Verhandlungsführung UN-Entschließung gegen vorgeburtliche Selektion bei Mädchen

Berlin/New York. Auf der 51. Sitzung der "UNO-Kommission für den Status der Frau", die noch bis zum 9. März in New York tagt, haben Südkorea und die Vereinigten Staaten einen Entschließungsantrag zur "Abschaffung ... des vorge-burtlichen geschlechtsbestimmten Sortierens und des Kindermords an Mädchen" (E/CN.6/2007/L.5 vom 2. März 2007) eingebracht.

Die Europäische Union blockiert derzeit diesen UN-Entschließungsantrag, der die zunehmende geschlechtsspezifische Selektion im Mutterleib und damit vor allem die Tötung von Mädchen verhindern würde. Dazu die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht e.V. (BVL), Dr. med. Claudia Kaminski: "Es ist empörend, dass die Europäische Union diesen sinnvollen Entschließungsantrag der Vereinten Nationen aus ideologischen Motiven blockiert."

Die Verhandlungsführerin der Europäischen Union bei der UNO in New York, die deutsche Diplomatin Tina Moll, habe den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen, dass dies vor allem ein heimlicher Angriff der USA gegen Abtreibung sei, den man nicht mittragen wolle.

Damit verstoße, so Kaminski, die EU-Verhandlungsführerin eindeutig gegen geltendes Gemeinschaftsrecht. Wörtlich sagte die BVL-Vorsitzende: "Abtreibung ist bisher ausschließlich Sache nationaler Regierungen. Es gibt keine gemeinschaftliche Zuständigkeit der Europäischen Union." Frau Moll, die als Attaché an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der UNO arbeitet, führt im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die Verhandlungen der 27 Mitgliedsstaaten.

Beobachter gehen davon aus, dass es zum Sitzungsabschluss am 9. März 2007 nun keine eigene Entschließung geben wird; der Sachverhalt dürfte nur in einigen Paragraphen in der allgemeinen Zusammenfassung Erwähnung finden. Kaminski betonte: "Statt diese Chance für mehr Lebensschutz zu nutzen, zementiert die Kommission die För-derung der so genannten ’sexuellen und reproduktiven GesundheitŒ, ein Begriff, der hübsch klingt, aber nur Abtreibung meint."

Mit ihrer Haltung verhindert die EU nach Angaben von Sitzungsteilnehmern selbst die Verurteilung von physischer Gewalt gegen Mädchen und Frauen sowie den Frauenhandel; sie blockiert die Forderung an die Mitgliedstaaten, Programme aufzulegen, die sich gegen Kindestötung wenden. Die BVL-Vorsitzende wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Europäische Union diese Praktiken bereits mehrfach verurteilt hat. So habe die zuständige Abteilungsleiterin der EU-Kommission, Lieve Fransen, festgestellt, dass sowohl jede Form von erzwungener Schwangerschaft Gewalt gegen Frauen sei als auch die geschlechtsbezogene Abtreibung und der geschlechtsbezogene Kindesmord an neugeborenen Mädchen. Auch der Vorstand der "Internationalen Sozialistischen Frauen" habe das vorgeburtliche Aussortieren von Mädchen im Mutterleib streng verurteilt.


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