Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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03.02.2007

Abfuhr fuer FDP-Vorstoss: Erste Lesung zur Aenderung des Stammzellgesetzes im Bundestag

Berlin (ALfA). Am 1. Februar fand im Plenum des Deutschen Bundestages die Erste Lesung des von der FDP-Fraktion vor einem Jahr eingebrachten Gesetzentwurfs zur Aenderung des Stammzellgesetzes (Drucksache 16/383) statt. Fuer die Debatte waren laut Tagesordnung 30 Minuten vorgesehen. Zur Vereinfachung wurden jedoch alle Reden von je einem Fraktionsvertreter zu Protokoll zu geben, die im Stenografischen Bericht nachzulesen sind (siehe unten). Weiters wurde interfraktionell beschlossen, den Gesetzentwurf in diverse Ausschuesse zu ueberweisen. Wie dem Protokoll zu entnehmen ist, soll es zudem voraussichtlich am 9. Mai im Forschungsausschuss eine oeffentliche Anhoerung geben, in der mit externen Sachverstaendigen darueber diskutiert werden soll, ob die Begruendungen der Befuerworter ausreichen, um den Stammzellkompromiss aufzukuendigen.

In ihren zu Protokoll gegebenen Reden haben sich René Roespel (SPD), Monika Knoche (DIE LINKE) und Priska Hinz (Buendnis90/Die Gruenen) klar gegen eine Aenderung des Stammzellgesetzes ausgesprochen. Hinz bezog sich in ihrem Statement u.a. auch auf die kuerzlich veroeffentlichte TNS Infratest-Umfrage des Bundesverbandes Lebensrecht zur Stammzellforschung, wonach 56,3 %, der Buergerinnen und Buerger der Bundesrepublik Deutschland wuenschen, dass sich die Wissenschaft ausschliesslich auf die Forschung mit adulten Stammzellen konzentriert. Zwei Drittel bzw. 66,5 % halten es fuer richtig, dass in Deutschland „keine menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken erzeugt und zerstoert werden“ duerfen. (Siehe ALfA-Newsletter 04/07 vom 26.01.2007.) „Frau Flach sagte hierzu in den Medien, dass Umfragen nicht ihre Politik bestimmen wuerden. Anscheinend gilt das nur fuer bestimmte Umfragen; denn noch in einer Rede im Bundestag im September draengten Sie auf eine Aenderung des Stammzellgesetzes, weil „laut Umfrageergebnissen“ deutsche Stammzellforscher auswandern wuerden“, kritisierte Hinz ihre Kollegin Ulrike Flach (FDP).

Eberhard Gienger (CDU/CSU) raeumte dagegen eine moegliche Verschiebung des Stichtages, „so wie es sogar die EKD vorschlaegt,“ als Kompromiss ein. „Eine gaenzliche Abschaffung der Stichtagsregelung, so wie es die FDP und die DFG in ihren Antraegen fordern, ist mit der Union jedoch nicht zu machen“, bekraeftigte Ginger. Ulrike Flach als Mitverfasserin des FDP-Gesetzentwurfes verteidigte dagegen den Vorstoss und sieht den Antrag als „Initialzuendung zur Befassung im Forschungsausschuss.“ Sie sei sich sicher, dass sich nach der Anhoerung im Fruehjahr fraktionsuebergreifende Gruppen bilden werden, und das sei auch gut so. Die Entscheidungskompetenz liege beim Parlament und nicht bei der Bundesregierung, so Frau Flach.

Unmittelbar vor der Debatte hat der Marburger Bund (Verband der angestellten und beamteten Aerztinnen und Aerzte Deutschlands e.V.) entschieden gegen den vorgelegten Gesetzentwurf der FDP plaediert. Anstatt ethisch hoechst bedenkliche Modifikationen am Stammzellengesetz vorzunehmen, muesse man Wissenschaftlern hierzulande mehr Moeglichkeiten bieten, die Forschung an adulten Stammzellen voranzutreiben, hiess es in einer Pressemitteilung vom 1. Februar.

Auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) uebte Kritik am FDP-Vorstoss. „Mit humanen embryonalen Stammzellen werden wertvolle grundlegende Erkenntnisse gewonnen. Diese leisten wichtige Beitraege fuer die Entwicklung neuer Therapieansaetze. Aber die Anwendungspotenziale adulter Stammzellen sind heute bereits wesentlich klarer erkennbar, als Therapieansaetze auf Basis embryonaler Stammzellen“, erklaerte der Vorsitzende des (BPI), Dr. Bernd Wegener in einer Presseaussendung vom selben Tag. „Embryonenschutzgesetz und Stammzellgesetz haben sich als gesetzlicher Handlungsrahmen grundsaetzlich bewaehrt. Eine Verschiebung des Stichtages 1.1.2002 des Stammzellgesetzes sollte bei Vorliegen guter Gruende grundsaetzlich in Erwaegung gezogen werden.“ Dabei duerfe allerdings auf keinen Fall ein den ethischen Charakter des Gesetzes aushoehlender Automatismus entstehen, so Wegener.


Weitere Informationen

Auszug aus dem Plenarprotokoll zur erste Beratung des von den Abgeordneten Ulrike Flach, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aenderung des Stammzellgesetzes (Drucksache 16/383)am 01.02.07 im Deutschen Bundestag
9 Seiten im PDF-Format, Protokollauszug aus dem Stenografischen Bericht der 79. Sitzung, Deutscher Bundestag, den 1. Februar 2007 (Plenarprotokoll 16/79) http://www.kritischebioethik.de/protokollauszug_16 079_01-02-07_stammzellgesetz-fdp-antrag.pdf

Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung des Stammzellgesetzes Gesetzentwurf der Abgeordneten Ulrike Flach, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Muenster), Dr. Wolfgang Gerhardt u.a. und der Fraktion der FDP
4 Seiten, Drucksache 16/383, 16. Wahlperiode, 18.01.2006 http://dip.bundestag.de/btd/16/003/1600383.pdf

Regenerative Therapien foerdern
Stellungnahme des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. zur aktuellen Diskussion zu humanen embryonalen Stammzellen vom 31.01.2007
13 Seiten im PDF-Format, 1. Februar 2007
http://www.bpi.de/ViewDocument.aspx?d=42951

ALfA-Newsletter 04/07 vom 26.01.2007: Umfrage - Mehrheit der Deutschen will keine embryonale Stammzellforschung
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-anzeige/artic le/alfa-newsletter-0407-vom-26012007/?tx_ttnews%5B backPid%5D=9&cHash=6239c3d342

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