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08.12.2006

Beschlossen: EU-Parlament verabschiedet 7. Forschungsrahmenprogramm inklusive Foerderung embryonaler Stammzellforschung

Beschlossen: EU-Parlament verabschiedet 7. Forschungsrahmenprogramm inklusive Foerderung embryonaler Stammzellforschung

Bruessel (ALfA). Das Europaparlament hat am 30. November dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm zugestimmt und dabei auch den von den Forschungsministern im Juli gefundenen Kompromiss zur Foerderung der embryonalen Stammzellforschung gebilligt. Dies berichtete der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europaeischen Parlament, Dr. med. Peter Liese, in einer Pressemitteilung vom 30. November. Demnach werden weder Eingriffe in die menschliche Keimbahn noch das Klonen von menschlichen Embryonen unterstuetzt. Auch die so genannte verbrauchende Embryonenforschung, d.h. Forschung, bei der menschliche Embryonen getoetet werden, wird nicht unterstuetzt. Fuer die Frage der embryonalen Stammzellforschung sei eine Loesung auf der Grundlage von Einzellfallentscheidungen getroffen worden. Grundsaetzlich ist die Forschung mit embryonalen Stammzellen moeglich. Einzelheiten werden in den naechsten Monaten von der europaeischen Ethikberatergruppe in der Europaeischen Kommission und von einem so genannten Regelungsausschuss festgelegt, in dem Vertreter der Mitgliedstaaten sitzen.

Bedauerlicherweise sei es in erster Lesung weder im Ministerrat noch im Europaeischen Parlament moeglich gewesen, eine feste Stichtagsregelung zu verabschieden. Ein entsprechender Antrag sei nur sehr knapp abgelehnt worden. Jedoch habe das Europaeische Parlament bei den so genannten spezifischen Programmen einen Antrag angenommen, der einen Stichtag verlangt. Dieser Antrag sei rechtlich nicht bindend, aber ein Signal an den Ministerrat, der in der naechsten Woche darueber entscheidet. "Dass wir keinen feststehenden Stichtag im Forschungsrahmenprogramm haben, ist ein Wermutstropfen. Aber damit ist die Diskussion auf europaeischer Ebene nicht beendet. Durch Einzelfallentscheidungen im Regelungsausschuss koennen Projekte, denen grundlegende ethische UEberlegungen entgegenstehen, noch gestoppt werden. Des Weiteren ist die Feststellung, dass verbrauchende Embryonenforschung nicht unterstuetzt wird, ein deutlicher Erfolg“, kommentierte Liese die Entscheidung.

Forderungen einer moeglichen Aenderung des Deutschen Stammzellgesetzes mit seiner Stichtagsregelung aufgrund der EU-Entscheidung widersprach der Parlamentarier. Von allen Beteiligten auf europaeischer Ebene sei immer wieder klargestellt worden, dass die nationalen Regeln unter das Subsidiaritaetsprinzip fallen und Europa hier keine Regelungskompetenz habe. Zudem werde mit der jetzigen Regelung nur der leider unbefriedigende Zustand festgeschrieben, der schon seit einigen Jahren existiere. „Nicht erst ab 2007, sondern schon in 2004, 2005 und 2006 hat die Europaeische Kommission embryonale Stammzellforschung gefoerdert, die nicht den deutschen Kriterien entsprach.“ Neue Argumente gebe es also keine, so Dr. Liese.

Da die Einzelheiten fuer das 7. Forschungsrahmenprogramm zuvor mit dem Forschungsministerrat abgestimmt worden waren, ist die Entscheidung endgueltig und das Programm mit einem Etat von rund 54 Milliarden Euro von 2007 bis 2013 zur Foerderung der Forschung kann am 1. Januar 2007 in Kraft treten.


Weitere Informationen:

Ein symbolkraeftiger Beschluss
Nun ist es also beschlossen. Nachdem das Europaeische Parlament am Donnerstag das 7. Forschungsrahmenprogramm der Europaeischen Union angenommen hat, stehen fuer die Forschung in Europa bis zum Jahr 2013 insgesamt rund 50,5 Milliarden Euro zu Verfuegung.
DIE TAGESPOST 02.12.2006
http://www.die-tagespost.de/Archiv/titel_anzeige.a sp?ID=28264

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