Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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04.12.2006

Nicht die „Leidenden“, sondern das unerträgliche Leid beseitigen

Für den Erhalt des § 216!

Für eine würdevolle, kompetente und
wirksame Begleitung des
Menschen am Lebensende!
Deshalb fordern wir den Erhalt des § 216 StGB!

Wir fordern alle Mitbürger, Mitarbeiter in Kranken- und Pflegeeinrichtungen sowie die politischen Entscheidungsträger auf, einer Aufhebung bzw. Aufweichung des Verbotes der aktiven Sterbehilfe entschlossen entgegen zu treten.

Wir sind überzeugt, dass Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, medizinische Fachkräfte, Palliativmedizin und Hospizarbeit bei Ausschöpfung aller Kompetenzen eine würdevolle Begleitung Sterbender in geschützter Umgebung, ohne Missachtung von Schmerzen, Angst und Sehnsüchten leisten können.

Wir fordern eine entsprechende Weiterbildung aller Mitarbeiter und die Bereitstellung der notwendigen Mittel zur Versorgung.

Wir fürchten, dass in einem zunehmend individualisierten und entsolidarisierten gesellschaftlichen Klima sich ein immer stärker werdender Druck auf Betroffene aufbaut. Sie wollen anderen nicht unnötig zur Last zu fallen. Dies kann vorschnell zum Wunsch des selbstgewählten Lebensendes führen und wird der Würde des Menschen nicht gerecht.

Wir fordern auf, Sterbenden eine Hand der Hilfe und Begleitung zu reichen. Wir warnen vor der Aufweichung des gesetzlich garantierten Lebensschutzes gerade auch am Ende des Lebens.


Dr. Astrid Giebel, Diakoniewissenschaftlerin und Dozentin, Berlin;
Michael Borkowski, Pastor und Geschäftsführer, Hannover;
Dr. Detlev Katzwinkel, Gynäkologe und Chefarzt, Langenfeld
Leitungskreis ProVita
Hannover, den 27. November 2006

ProVita ist die lebensethische Initiative des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden und des Bundes Freier evangelischer Gemeinden. ProVita ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL). Träger von ProVita ist das Evangelisch-Freikirchliche Sozialwerk Hannover e.V.

ProVita Geschäftsstelle
Kirchröder Straße 46
30559 Hannover
Fon: 0511/954 98 73 oder 0511/954 98 50
Fax: 0511/954 98 52
eMail: provita@sozialwerk-hannover.de

Für den Erhalt des § 216
Erklärung zum Aufruf


„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Mit diesen Sätzen beginnt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Und sie besagen auch: Jeder Mensch hat ein Recht auf Sterben in Würde.

In der derzeit erhitzt geführten Debatte um die Einführung aktiver Sterbehilfe in Deutschland wird dieser Aspekt völlig vernachlässigt. Dazu fehlt es an einer klaren und ausgewogenen Position. Schuld daran ist eine überwiegend verbrämte, angstvolle und misstrauische Betrachtungsweise des Lebensendes. Diese Sichtweise des Lebensendes setzt das Sterben mit einem nicht endenden Dahinsiechen gleich. So kann ein sinnhaftes, eigenständiges, begleitetes Lebensende in Würde nicht in den Blick geraten. Ärzte, Therapeuten, Seelsorger, Pfleger, Angehörige und Mitmenschen sind gefragt, nicht die „Leidenden“, sondern deren „unerträgliches Leid“ zu „beseitigen“.

Nach unserer Einschätzung muss eine kompetente Begleitung Schwerstkranker und Sterbender einschließlich wirksamer Schmerztherapie bzw. palliativmedizinischer Maßnahmen selbstverständlich für jeden Menschen zur Verfügung stehen und eingefordert werden können.

Eine menschenzugewandte, vertrauensvolle Begleitung ist die angemessene Antwort auf die Forderung nach der Abschaffung des § 216 Strafgesetzbuch, in dem es heißt, dass schon der Versuch einer Tötung auf Verlangen strafbar ist.
Niemand darf in die Situation geraten, auf seinem letzten Lebensweg Schmerzen, Leid und Ängste ungewollt alleine tragen zu müssen. Die Sorge, durch das Sterben zur Last zu fallen, darf nicht zur Begründung eines Rufes nach aktiver Sterbehilfe dienen.

Die Angebote ambulanter und stationärer Hospizdienste können ausgeweitet werden, um Menschen in der letzten Lebensphase ihre Würde zu erhalten. Es muss uns als Mitglieder einer christlich geprägten Gesellschaft herausfordern, Hilfen in ausreichendem Maß anzubieten. Es gilt, persönliche Nähe zu schaffen, die Sehnsucht nach Annahme auch in diesem letzten Abschnitt menschlichen Lebens ernst zu nehmen.

Durch Schmerztherapie, Schmerzlinderung, psychologische und seelsorgerliche Begleitung bis zum Tod gilt es, Not-Wendiges zu tun und Not-Vermehrendes vom Sterbenden abzuwenden. So geschieht passive, gesetzeskonforme, sinnvolle Sterbebegleitung. Diese ist erlaubt, wird aber aus Unkenntnis, mangelnder Unterstützung oder auch aus Angst im Betreuungsumfeld viel zu selten gewährt.

Wir plädieren deshalb für eine strukturierte Fortbildung aller beteiligten Fachkräfte in der Palliativmedizin, Psychosomatik und Patientenführung. So werden sie in die Lage versetzt, den Betroffenen angemessen zu begegnen und ihnen die Würde zu ihrem Lebensende zurückgegeben werden. Ist solch eine kompetente Begleitung die Regel, wird der derzeitige Ruf nach „Tötung auf Verlangen“ nicht mehr einseitig die Diskussion um die Sterbeethik bestimmen.

Dr. Astrid Giebel,
Pastor Michael Borkowski,
Dr. Detlev Katzwinkel
Leitungskreis ProVita

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Die Meldungen sind teilweise Pressemitteilungen und Newslettern von Partnerorganisationen entnommen. Das Meldungs-Datum bezeichnet den Tag der Aufnahme auf diese Webseite.