Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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26.10.2006

Lebensrechtler kontra „Emma“: Kein Recht auf Abtreibung

Kaminski kritisiert „menschenverachtendes“ Plädoyer von Alice Schwarzer

K ö l n / B e r l i n (idea) – Der Vorwurf der Herausgeberin des feministischen Magazins „Emma“ (Köln), Alice Schwarzer, die Kirchen stellten eine „akute Gefahr für das Recht auf Abtreibung“ dar, ist bei Lebensrechtlern auf Widerspruch gestoßen. Frau Schwarzer warnt vor christlichen Lebensschützern, die in den USA das Recht auf Abtreibung „ernsthaft ins Wanken“ brächten. Ähnliches könne sich auch in Deutschland ereignen. Schwarzer zufolge ist die derzeitige Diskussion um Spätabtreibungen „eine Hintertür, durch die der halbherzig reformierte Paragraph 218 noch rigider gefasst werden soll“. Frauen müssten „verhindern, dass im Namen des ungeborenen Lebens wieder Macht über das geborene Leben ausgeübt wird“, so die Autorin. Die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, die Ärztin Claudia Kaminski (Köln), bezeichnete Schwarzers Plädoyer als „menschenverachtend“. Die Publizistin verschweige die Auswirkungen von Abtreibungen auf die betroffenen Frauen. Internationale Studien stellten Ängste, Depressionen, psychosomatische Störungen und erhöhte Suchtraten fest. Dieses könne man ebenso wenig der katholischen Kirche anlasten wie jährlich 70.000 Tote weltweit als Folge von illegalen Abtreibungen, sagte die promovierte Medizinerin gegenüber idea. In Deutschland hätten Schwarzers Kampagnen bewirkt, dass Millionen Frauen aufgrund von Abtreibungen verzweifelt und schuldbewusst lebten. Frau Kaminski - auch Vorsitzende der größten deutschen Lebensrechtsorganisation ALfA (Aktion Lebensrecht für Alle) - begrüßte es, dass sich die Kirchen „im Interesse von Frauen und von Ungeborenen“ für Änderungen des Paragraphen 218 einsetzen.

Unrechtsbewusstseins schwindet

Der Geschäftsführer der Lebensrechtsorganisation KALEB (Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren), Walter Schrader (Berlin), wirft Frau Schwarzer eine falsche Darstellung der Gesetzeslage vor. In Deutschland gebe es kein Recht auf Abtreibung. Diese bleibe rechtswidrig, auch wenn die meisten Bürger Abtreibungen wegen der Fristenregelung mit Beratungspflicht als erlaubt betrachteten. Innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate bleiben Abtreibungen straffrei, wenn eine anerkannte Beratung bescheinigt wird. Allerdings habe diese Regelung das Unrechtsbewusstsein schwinden lassen, sagte Schrader gegenüber idea. Schwarzers Angriff auf die Kirchen nannte er absurd. Es gehöre zu den Aufgaben von Christen, die Stimme für das Lebensrecht zu erheben. Wünschenswert sei vielmehr ein deutlicherer Einsatz der Kirchen für das Lebensrecht Ungeborener. Über Spätabtreibungen werde unter anderem deswegen diskutiert, weil der Gesetzgeber seiner Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht nicht nachgekommen sei.

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