Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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15.08.2006

BVL appelliert an Bundesrat: Zustimmung zum Gewebegesetz nur nach Änderungen

Kaminski: Anreize für Abtreibungen müssen weg

Köln. Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) appelliert an den Bundesrat, dem Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz) nur nach vorherigen Änderungen zuzustimmen. "In der vom Bundeskabinett beschlossenen Form schafft das Gesetz finanzielle Anreize eine ungewollte Schwangerschaft durch Abtreibung zu beenden", erklärte die Vorsitzende des BVL, Dr. med. Claudia Kaminski, heute in Köln. "Es kann auf keinen Fall richtig sein, Frauen, die die Leichen ihrer abgetriebenen Kinder etwa der Pharmaindustrie zur Weiterverarbeitung zur Verfügung stellen, finanziell zu entlohnen. Auf diese Weise wird der oft immense Druck, der auf Frauen von ihrem Umfeld ausgeübt wird, damit diese sich im Falle einer ungeplanten Schwangerschaft gegen das Kind entscheiden, weiter erhöht", so Kaminski weiter.

Die Ärztin sagte es sei ein "offenes Geheimnis, dass zahlreiche Impfstoffe mit Hilfe des Gewebes abgetriebener Kinder hergestellt werden und zwar auch solche, zu denen es medizinische Alternativen gibt. Dadurch, dass der Gesetzentwurf in der vorliegenden Form, das Gewebe abgetriebener Kinder zu einer lukrativen Handelsware mache, werden Ärzte, die sich auf die Durchführung vorgeburtlicher Kindstötungen spezialisiert haben, mit einem Schlag zu gefragten Lieferanten der weiterverarbeitenden Industrie gemacht. Es ist gegen jede Lebenserfahrung, davon auszugehen, dass Ärzte, die gleich zweimal an einer Abtreibung verdienen, Frauen Wege aufzeigen werden, die es ihnen ermöglichten, ihr Kind auszutragen."

"Der BVL appelliert daher an den Bundesrat, dem Gesetzentwurf erst dann zuzustimmen, wenn durch entsprechende Änderungen sicher gestellt wurde, dass das Gesetz keine finanzielle Anreize für den Abbruch einer Schwangerschaft schafft und die Spielräume zu nutzen, welche die Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/23 EG hier bietet. Der BVL ist sich im Klaren darüber, dass das Gesetz grundsätzlich erforderlich ist, um Patienten vor der Übertragung von Gewebe zu schützen, das etwa mit dem Aids-Virus kontaminiert ist. Aber gerade aus diesem Grund ist es kontraproduktiv, Gewebespender ­ einschließlich solcher, die das Gewebe abgetriebener Kinder ’spenden¹ ­ finanziell zu entlohnen. Da ausgeschlossen werden kann, dass Spender, denen hohe Summen für die Überlassung von Gewebe in Aussicht gestellt werden, in jedem Fall vollständige und zutreffende Angaben über medizinische Risiken machen, erhöht der vorliegende Gesetzentwurf die Gefahr des Missbrauchs in dem Maße, in dem er Handel mit Gewebe kommerzialisiert", so Kaminski.

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