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12.08.2006

Handelsware „Foetales Gewebe“?

Bundeskabinett beschliesst Entwurf zu Gewebegesetz

Berlin (ALfA). Das Bundeskabinett hat am 9. August einen Entwurf fuer ein Gesetz ueber Qualitaet und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz) beschlossen. Damit komme die Bundesregierung ihren Verpflichtungen zur Umsetzung der EG-Geweberichtlinie 2004/23/EG nach. Ziel der Richtlinie sei ein hohes Gesundheitsschutzniveau und eine optimale Behandlung der Bevoelkerung mit hochwertigen Produkten aus Geweben und Zellen. Dies teilte das Bundesgesundheitsministerium in einer Presseaussendung vom selben Tag mit.

Mit dem Gewebegesetz werden die bestehenden Gesetze und Verordnungen fuer Gewebe und Zellen geaendert und ergaenzt. Kuenftig sollen auch embryonale, foetale Organe und Gewebe sowie Knochenmark und Zellen in den Anwendungsbereich des Transplantationsgesetzes mit einbezogen werden. „Die hierzu notwendigen Regelungen, insbesondere zu Qualitaet und Sicherheit, werden unter Beachtung der bestehenden ethischen Grundsaetze festgelegt“, heisst es aus dem Bundesministerium fuer Gesundheit.

Die Bundesaerztekammer bewertete die Gesetzesvorlage einem Bericht des Deutschen Aerzteblattes vom 9. August zufolge als „grosse Enttaeuschung“. Sie sei gepraegt von einer pauschalen arzneimittelrechtlichen Ausrichtung und lasse notwendige Differenzierungen bei den Geweben vermissen, habe ein Sprecher auf Anfrage in Berlin erklaert. So sei sogar eine Gefaehrdung der Versorgung mit Gewebe zu befuerchten. Wenn der Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben kuenftig groesstenteils dem Arzneimittelgesetz (AMG) unterstellt werde, gelte dafuer auch kein Handelsverbot, warnte die Aerztekammer laut dem Deutschen Aerzteblatt.

Kritik an dem Gesetzentwurf kam auch von dem Bundestagsabgeordneten Dr. Harald Terpe, Buendnis 90 / Die Gruenen, Obmann im Gesundheitsausschuss des Bundestages. „Die Bundesregierung setzt beim Gewebegesetz auf die Taeuschung der Oeffentlichkeit. Kern des Gesetzentwurfes ist nicht wie behauptet die Anpassung an Vorgaben der EU-Richtlinie. Mit dem Gewebegesetz will die Bundesregierung in erster Linie die Tuer fuer den Organhandel in Deutschland oeffnen. Kuenftig sollen Organe unter das Arzneimittelgesetz fallen. Sie werden damit Teil des kommerzialisierbaren Arzneimittelhandels“, kritisierte er in einer Pressemitteilung vom 9. August.

Bedenklich sei auch, dass die Regelungen zur finanziellen Entschaedigung von Gewebespendern unklar gefasst wurden. Es bestehe die Gefahr, dass durch die Gewaehrung einer hoeheren Entschaedigung ungewollte finanzielle Anreize bei der Entscheidung fuer eine Organspende entstehen.

„Problematisch ist zusaetzlich, dass die Bundesregierung die Verwertung foetaler Zellen erleichtern will. Muetter sollen beispielsweise nur noch der Entnahme foetaler Zellen zustimmen koennen, aber kuenftig keinen Einfluss mehr auf deren Verwendung haben. Die Bundesregierung muss sich auch fragen lassen, ob sie durch die Entschaedigungsregelungen des Gesetzentwurfes finanziell motivierte Schwangerschaftsabbrueche beguenstigen will“, verdeutlicht der Parlamentarier die Auswirkungen. Zu begruessen sei hingegen, dass der Gesetzentwurf der Organtransplantation nunmehr wieder einen Vorrang vor der Gewebetransplantation einraeumt.


Weitere Informationen:

Mehr Qualitaet und Sicherheit fuer Gewebetransplantate und hoher Gesundheitsschutz fuer Patientinnen und Patienten
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf der Bundesregierung fuer ein Gesetz ueber Qualitaet und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz) beschlossen.
PRESSEMITTEILUNG Bundesministerium fuer Gesundheit BMG 09.08.06
http://www.bmg.bund.de/cln_041/nn_958018/DE/Presse /Pressemitteilungen/Presse-3-2006/pm-9-8-06-2,para m=.html
Anm.: Dort gibt es auch den Gesetzentwurf!

Gewebe nicht mit Arzneimitteln gleichstellen
Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesaerztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbaende der gesetzlichen Krankenkassen vom 27.06.2006
http://www.baek.de/25/10Pressemitteilungen/M200606 /20060627.html

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