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24.06.2006

„Kind als Schaden“: Franzoesischer Staat zahlt zweimal 2, 4 Millionen

Strassburg (ALfA). Im Streit um die Schadensersatzklage zweier Elternpaare behinderter Kinder vor dem Europaeischen Gerichtshof fuer Menschenrechte in Strassburg kam es am 21. Juni zu einer aussergerichtlichen Einigung. Beide Elternpaare erhalten vom franzoesischen Staat jeweils 2,4 Millionen Euro Schadensersatz. Dies berichtete der Nachrichtensender N24.de online am 21. Juni unter Berufung auf den Europaeischen Gerichtshof fuer Menschenrechte.

Hintergrund der beiden Klagen waren die auf Grund aerztlicher Fehldiagnosen waehrend der Schwangerschaft nicht erkannten Behinderungen der heute acht und neun Jahre alten Kinder. Das heute achtjaehrige Kind wurde mit einer vererbten Rueckenmarkserkrankung geboren, die zu Muskelschwund fuehrt. Das neunjaehrige Kind leide wegen einer Fehlentwicklung im Mutterleib an einer unheilbaren, schweren Gehirnschaedigung, die eine lebenslange Fuersorge erfordere. Bei einer rechtzeitigen Entdeckung der Behinderung waehrend der Schwangerschaft haetten sich die Eltern fuer eine Abtreibung entscheiden koennen. Franzoesische Gerichte stellten nach einer Klage die Schuld der betroffenen staedtischen Krankenhaeuser fest und sprachen den Elternpaaren dem Bericht zufolge jeweils eine Abfindung von 150.000 Euro zu, allerdings nur fuer das moralische Leid. Daraufhin seien die Eltern in Berufung gegangen, weil sie auch Schadensersatz fuer den Pflegeaufwand fuer ihr Kind erhalten wollten. Ein Gesetz von 2002 habe jedoch eine solche Abfindung blockiert, woraufhin die Eltern vor dem Europaeischen Gerichtshof fuer Menschenrechte gegen das von ihnen als diskriminierend empfundene Gesetz geklagt haben. Die Eltern haetten die Klage damit begruendet, dass das franzoesische Gesetz Abfindungen fuer behinderte Kinder erschwere. Wegen der nun erzielten Einigung kommt es laut N24.de zu keiner juristischen Entscheidung des Falls mehr und damit bleibe das von den Eltern kritisierte Gesetz in Kraft.

Kritik an der Einigung kam vom Beauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fuer die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hueppe. „Der in Strassburg verhandelte Fall oeffnet die Tuer zu verhaengnisvollen eugenischen Weiterungen in Richtung des "Kindes als Schaden" und stellt unuebersehbar das Existenzrecht von Menschen mit Behinderungen in Frage“, so Hueppe in einer Pressemitteilung vom 22. Juni.


Weitere Informationen:

Grand Chamber Judgement (Just Satisfaction) - Draon v. France & Maurice v. France European Court of Human Rights Press release issued by the Registrar 21.06.2006 https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=1012951&BackCol orInternet=F5CA75&BackColorIntranet=F5CA75&BackCol orLogged=A9BACE

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